Kann jemand seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen, wird ihm eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer bestellt – in mehr als der Hälfte dieser Fälle sind das Ehrenamtliche. Betreuungsvereine schulen und begleiten sie dabei.
Das Land verdoppelt nun die Förderung dieser Betreuungsvereine von zwei auf 3,9 Millionen Euro. Außerdem erhalten die Vereine eine Einmalzahlung in Höhe von 560.000 Euro. Das hat der Ministerrat in dieser Woche beschlossen.
Mehr als die Hälfte der Betreuungen leisten Ehrenamtliche
„Die Betreuung steht auf starken ehrenamtlichen Schultern und ist ein herausragendes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement – mit der Verdopplung der Förderung zeigen wir, dass wir an der Seite der engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern stehen“, sagte Sozialminister Manne Lucha bei der Bekanntgabe des Beschlusses am 20. April 2023 in Stuttgart. „Gleichzeitig ist die Arbeit der rund 70 Betreuungsvereine im Land für die Qualität rechtlicher Betreuungen entscheidend. Deshalb erhöhen wir ihre Förderung und passen sie an die neuen Herausforderungen der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts an, damit die Vereine auch in Zukunft ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Begleitung ehrenamtlicher Betreuungspersonen wahrnehmen können.“
Mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts hat der Bund den Aufgabenbereich der Betreuungsvereine noch erweitert, was die Erhöhung der Förderung notwendig macht. Zudem bekommen sie in diesem Jahr eine Einmalzahlung in Höhe von 560.000 Euro, um die Kosten der reformbedingten Umstellungen und Anpassungen in den Vereinen kurzfristig abzufedern.
Inspiriert von Landesregierung BW