Auch in diesem Jahr stellt das Land wieder 500.000 Euro zur Verfügung, um die Kommunen und Tierschutzvereine mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern zu unterstützen. Anträge auf Tierheimförderung können bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden.
„Die Unterstützung des Freiwilligen Tierschutz auf dem Land ist mir ein wichtiges Anliegen. Die Tierschutzverbände in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von verlorenen Tieren, der Beratung von Tierhaltern und in Tierschutzfällen. Gerne unterstützen wir die Vereine und ihre vielen ehrenamtlichen Helfer und stellen auch in diesem Jahr 500.000 Euro im Rahmen unseres Unterstützung des Tierheims bereit. Förderanträge können noch bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden“, so die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Huk am 19. Mai 2022 in Stuttgart.
Der Staat stellt jährlich 500.000 Euro für die Tierheimfinanzierung bereit. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 150.000 Euro pro Vorhaben. Die Kreise, die Gemeinden oder ihre Verbände müssen sich jeweils zu 30 Prozent an den förderfähigen Ausgaben beteiligen.
Unterstützung bei dringend notwendigen Maßnahmen
„In zahlreichen Tierheimen müssen bauliche Maßnahmen oder Renovierungen durchgeführt werden, teilweise kommt nur ein Neubau infrage. Gesetzliche Vorgaben für die Unterbringung von Tieren, aber auch für die energetische Sanierung von Gebäuden, sind zu beachten.“ die finanzielle Situation vieler Tierschutzorganisationen ist angespannt und es fehlt das Geld für Investitionen. Unsere Förderung ermöglicht die Durchführung dringend notwendiger Maßnahmen in zahlreichen Tierheimen“, betonte Minister Hauk.
Förderanträge werden vom Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde bzw. der Kreis stellt ihrerseits einen Förderantrag bei der zuständigen Behörde Regionalrat. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet dann auf Grundlage der eingereichten Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.
Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden.
Inspiriert von Landesregierung BW