Für die Landesregierung ist die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsumkehr. Deshalb subventioniert der Staat bis zu 75 Prozent der Kosten für Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung stillgelegter Eisenbahnstrecken.
Der Staat wird künftig Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung stillgelegter Eisenbahnstrecken durch attraktive Zuschüsse unterstützen. Dies gab Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag bei einem virtuellen Treffen mit Vertretern aus ländlichen Gebieten, Kommunen, öffentlichen Verkehrsbehörden für den lokalen Schienenverkehr sowie Verkehrsverbänden und -verbänden. Eine solche Machbarkeitsstudie hat die Aufgabe, das Passagierpotenzial eingehender zu untersuchen und die erwarteten Investitions- und Betriebskosten zu ermitteln. Auf diese Weise sollen fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Einbeziehung einer eingehenden Planung geschaffen werden.
Der Minister sagte: „Um die Klimaschutzziele und die signifikante Reduzierung der Kohlendioxidemissionen zu erreichen, haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bis 2030 zu verdoppeln. Ein Schlüsselelement dabei ist die Reaktivierung stillgelegter Eisenbahnen Linien. Weil viele der zwischen 1960 und 1990 gesperrten Strecken noch heute ein hohes Passagierpotential haben. Erfolgreiche Reaktivierungen in den letzten Jahren zeigen, dass einige Bahnstrecken viel attraktiver sind als bisher angenommen. In einer vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen Vergleichsstudie wurden insgesamt 42 Strecken in Baden-Württemberg untersucht. Ein relevantes Passagierpotential wurde auf mehr als 30 Strecken zertifiziert.
Untersuchen Sie Details einer möglichen Reaktivierung
Der nächste Schritt besteht darin, qualifizierte Machbarkeitsstudien über die aktuellen Verkehrsbedingungen entlang der zu reaktivierenden Strecke, die möglichen Optionen für die Reaktivierung, den erwarteten finanziellen Aufwand für den Wiederaufbau und den anschließenden Bahnbetrieb und das damit verbundene Potenzial für die Verlagerung vom privaten Verkehr auf durchzuführen öffentliche Verkehrsmittel und den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen zu untersuchen.
Um die Planung potenziell nützlicher Routen so schnell wie möglich voranzutreiben, wird der Staat solche qualifizierten Machbarkeitsstudien unterstützen. Zu diesem Zweck hat das Verkehrsministerium neue Finanzierungsgrundsätze veröffentlicht. Die Finanzierung erleichtert es den Kommunen, diesen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Reaktivierung einer Eisenbahnlinie zu unternehmen.
Übernahme von bis zu 75 Prozent der Kosten
Antragsberechtigt sind Stadt- und Landbezirke, Städte und Gemeinden, Regionalverbände, Zweckverbände und andere Gemeindeverbände in Baden-Württemberg. Die Zuschüsse machen bis zu 75 Prozent der Studienkosten aus. Förderanträge müssen bis Ende 2021 eingereicht werden, und das Studium muss zwei Jahre nach Genehmigung des Zuschusses abgeschlossen sein. Dies soll schnelles Handeln unterstützen.
Als Voraussetzung für eine mögliche spätere Finanzierung nach dem Kommunalverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) der Bundesregierung oder des Landes GVFG muss die Rentabilität des Projekts nachgewiesen werden. Eine qualifizierte Machbarkeitsstudie kann dies nicht. Es hilft nur zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, ein solches Projekt zu verfolgen oder nicht. Eine standardisierte Bewertung des Projekts ist erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen.
Auf der Grundlage der in der Machbarkeitsstudie gewonnenen Daten zum Passagierpotenzial und den erwarteten Investitions- und Betriebskosten kann der wirtschaftliche Nutzen geschätzt werden. Ein ausreichender Nutzen-Kosten-Index über 1,0 ist Voraussetzung für eine spätere Finanzierung des Bauprojekts durch Bund und Land in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Großes Interesse an der Reaktivierung von Bahnstrecken
Nach dem Präsentation des Reaktivierungskonzepts des Landes Anfang November 2020 wurde in einer Reihe von Regionen des Landes großes Interesse bekundet. Daher lud das Ministerium zu einer virtuellen Diskussion auf technischer Ebene ein, um zahlreiche Fragen zu beantworten, unter anderem zu Finanzierung, Betriebskosten, Besitz der Strecken und insgesamt weiteren Schritten auf dem Weg zu einer erfolgreichen Reaktivierung.
Da die Renovierung technischer Sicherheitssysteme an Bahnübergängen häufig ein wichtiger Aspekt für die Instandhaltung noch funktionsfähiger Eisenbahnstrecken ist, gab das Ministerium auf dem Treffen bekannt, dass für die besonders schnellen Reaktivierungsprojekte die Reparaturkosten von Bahnübergängen über die LGVFG ( State Community Transport Financing Act) wird ebenfalls in die kurzfristig attraktiven Finanzierungssätze von bis zu 90 Prozent (75 Prozent plus bis zu 15 Prozent Planungszuschlag) einbezogen.
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Inspiriert von Landesregierung BW