
Der Staat hat die Renovierung von Schulgebäuden als regelmäßigen Zuschuss in das Doppelbudget 2020/21 aufgenommen. Der Staat finanziert insgesamt 127 Renovierungsmaßnahmen mit 100 Millionen Euro.
Die Schulbehörden sollen bei der Renovierung von Schulgebäuden dauerhaft unterstützt werden. Die Landesregierung hat dies auf Initiative des Bildungsministers getan Dr. Susanne Eisenmann letztes Jahr beschlossen und die Renovierung von Schulgebäuden in der Doppelbudget 2020/2021 als regelmäßige Finanzierung enthalten. Es ist jetzt klar, welche Renovierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2020 finanziert werden. Der Staat finanziert insgesamt 127 Renovierungsmaßnahmen mit einem Budget von 100 Millionen Euro. „Mit der staatlichen Förderung können zahlreiche Schulen in Baden-Württemberg modernisiert und saniert werden. Auf diese Weise schaffen wir gemeinsam mit den Schulbehörden ein modernes Lernumfeld in den Schulen “, sagt Bildungsminister Eisenmann. Sie fügt hinzu: „Die Tatsache, dass die Schulrenovierung in die reguläre Finanzierung einbezogen wurde, ist eine sehr wichtige Unterstützung für die Schulbehörden, insbesondere in Zeiten der Pandemie.“
Mit dem Förderprogramme für die Schulrenovierung sowie den Neubau und die Renovierung von Schulen In den Jahren 2020 und 2021 stehen insgesamt rund 400 Millionen Euro zur Verfügung. Zuvor hatte der Staat für die Jahre 2017 bis 2019 einen Renovierungsfonds für Schulen eingerichtet, aus dem 549 Maßnahmen mit insgesamt 476 Millionen Euro finanziert wurden. „Insgesamt haben wir die Schulbehörden in dieser Legislaturperiode nach besten Kräften dabei unterstützt, mit den Kommunen zusammenzuarbeiten, um den Renovierungsstau an den staatlichen Schulen weiter abzubauen. Gemeinsam haben wir hier gute Fortschritte gemacht. Und wir werden die Schulbehörden bei ihren Aufgaben weiterhin angemessen unterstützen “, sagte Eisenmann.
Verwaltungsvorschriften angepasst
Um die Schulrenovierung in die reguläre Finanzierung einzubeziehen, hat das Ministerium für Bildung und Finanzen Ende August 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2020 beschlossen Verwaltungsvorschrift für Schulbausubventionen (PDF) weiterentwickelt. Unter anderem hatte der Staat die Kostenleitwerte für die jeweiligen Subventionen erhöht, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Baukosten gestiegen sind. Infolge der Änderung wurden auch der Schulbauzuschuss und der Zuschuss für die Schulrenovierung in einer Verwaltungsvorschrift zusammengefasst, so dass die Schulrenovierung in die reguläre Finanzierung des Staates einbezogen wurde. Schulbehörden, die bei der laufenden Finanzierung für 2020 nicht berücksichtigt wurden, können ihren Finanzierungsantrag für das Budget 2021 erneut einreichen, sofern der Bau nicht vorzeitig begonnen hat. Bewerbungsschluss hierfür ist der 15. April 2021.
Verwaltungsbezirk | Anzahl der berücksichtigten Anträge | Zuschussbetrag (in Millionen Euro) |
Stuttgart | 60 | 43.789 |
Karlsruhe | 21 | 23.616 |
Freiburg | 31 | 16.719 |
Tübingen | 15 .. | 15.876 |
Baden-Württemberg | 127 | 100 |
Ministerium für Kultur, Jugend und Sport: Renovierungsprogramm 2020 – Liste der Gebäude (PDF)
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Inspiriert von Landesregierung BW