
Im Wintersemester findet die Lehrveranstaltung auf Basis der 3G-Strategie Präsenzunterricht statt und wird dort, wo es sinnvoll oder verbesserungswürdig ist, durch Online-Lehre ergänzt. Zur Überprüfung des 3G ermöglicht das Land den Hochschulen die Anwendung eines pragmatischen Stichprobensystems.
Baden-Württemberg schafft verlässliche Rahmenbedingungen für seine Hochschulen, damit das Wintersemester auf 3G-Basis – geimpft, genesen oder getestet – in Präsenz stattfinden kann. das Verordnung gilt ab Dienstag, 24.08.2021.
„Im Wintersemester kehren wir an die Universitäten und auf den Campus zurück. Face-to-Face-Studien sind Standard – unabhängig von Inzidenzen. Online-Lehre ist eine Ergänzung, wo es Sinn macht oder eine Verbesserung darstellt“, so Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Dies wird aufgrund der Fortschritte bei der Impfung möglich sein. „Heute haben wir eine andere Situation als im Sommersemester: Die großen Fortschritte bei den Impfungen sind Voraussetzung dafür, dass wieder mehr Menschen zusammenkommen und die Hochschulen ihre Räume wieder besser nutzen können. Mit der 3G-Strategie können wir den sicheren Betrieb der Hochschule garantieren“, sagt Bauer.
Das Wissenschaftsministerium hatte schon vor vier Wochen die bisherige Verordnung hat den notwendigen Spielraum für Hochschulen geschaffendamit sie im Wintersemester möglichst viel Präsenzlehre anbieten können. „Umso mehr freut es mich, dass wir jetzt noch einen Schritt weiter gehen können – und damit auch den Paradigmenwechsel für den Hochschulbereich vollziehen“, so Bauer.
Mehr Spielraum bei der Raumnutzung
Mit der neuen Studienbetriebsverordnung entfallen die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen bei der Raumnutzung, wenn 3G – geimpft, genesen oder getestet – gewährleistet ist. „Die neue Regelung gibt den Hochschulen noch mehr Spielraum, Veranstaltungen in Präsenz in den bestehenden Räumen durchzuführen“, sagt Bauer. In Bereichen, in denen Mindestabstände in Innenräumen nicht eingehalten werden können, besteht Maskenpflicht, ebenso wie – unabhängig vom Abstand – in Fluren, in Bibliotheken und an Lernbereichen. „Wir erleben zwar keine Rückkehr zur alten Normalität, aber wir leben wieder auf dem Campus zusammen – mit Begegnungen, Austausch, Debatten und Kennenlernen“, betonte Bauer.
Gleichzeitig stellt das Ministerium den Hochschulen ein pragmatisches Mustermodell zur Verfügung, um Nachweise von Impfungen, Rekonvaleszenzen oder Tests zu überprüfen.
Beispielmodell: pragmatische Lösung für Hochschulen
„Mir war sehr wichtig, dass die Verifikation des 3G vor Ort auch pragmatisch umgesetzt werden kann. Dazu standen wir in engem Kontakt mit den Hochschulen. Ich freue mich sehr, dass wir nun – in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten – verschiedene Möglichkeiten zur Prüfung der erforderlichen Nachweise eröffnen können“, so die Ministerin. Unter anderem kann bei Kursen stichprobenartig das Vorliegen eines Impf-, Genesungs- oder Testzeugnisses überprüft werden (wissenschaftlich unterstütztes Modellprojekt). Auch Hochschulen können sich per App für digitale Lösungen entscheiden.
„Um die 3G-Strategie tragfähig zu machen, werden die Hochschulen sicherlich Neuland betreten. Diese werden wir im Ministerium auswerten, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Modelle die besten und praktikabelsten sind“, so der Minister weiter.
Noch ein Aufruf zur Impfung
Der Schlüssel zum Besuch des Wintersemesters sei eine möglichst hohe Impfrate, betonte Minister Bauer: „Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass die Lehre im Wintersemester für alle so sicher wie möglich gestaltet werden kann – insbesondere für die gefährdeten Gruppen, die sich nicht treffen“ geimpft werden kann“, sagt Bauer. Tests für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, bleiben kostenlos.
„Ich fordere alle Studierenden und Angehörigen der Universität auf, dies noch einmal zu tun: Nutzen Sie die Impfangebote und tragen Sie dazu bei, dass wir ein Wintersemester in Präsenz erleben – und mehr Normalität in unseren Alltag zurückkehren kann“, so Wissenschaftsministerin Bauer.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Corona-Regelung für den Studienbetrieb
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