Das erfolgreiche Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ führt das Land nun mit eigenen Mitteln fort. Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können erstmals bis zum 20. Juni 2022 Anträge stellen.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau hat die neue Investitionspakt Baden-Württemberg „Soziale Integration im Quartier“ (Landes-SIQ) aufgehangen. Ziel des neuen Städtebauförderprogramms des Landes ist es, Begegnungsstätten in Innenstädten und Stadtteilen zu erhalten und neu zu schaffen. Das kann zum Beispiel der Bau eines Gemeindezentrums oder einer Bildungseinrichtung sein. Dazu gehört aber auch die Sanierung bestehender Anlagen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen.
„Die Corona-Pandemie hat gerade die Zentren unserer Städte und Gemeinden geschwächt. Deshalb widmen wir ihnen mit dem neuen Investitionspakt besondere Aufmerksamkeit. Unser Ziel ist es, die Stadt- und Ortskerne zu beleben und das Miteinander in den Stadtteilen zu stärken. Gleichzeitig fördern wir die Klimaverträglichkeit und Barrierefreiheit durch den Ausbau von Grün- und Freiflächen“, erklärte die Ministerin Nicole Razavi anlässlich der Bekanntgabe des Programms.
Insgesamt 30 Millionen Euro Förderung
Der neue Investitionspakt knüpft an das gleichnamige Bundesprogramm an, das 2020 ausgelaufen ist. Im Rahmen dieses Bundesprogramms wurden in Baden-Württemberg seit 2017 insgesamt 152 Projekte in 140 verschiedenen Stadterneuerungsgebieten gefördert. Rund 133 Millionen Euro wurden dafür bereitgestellt, rund ein Viertel davon aus Landesmitteln (rund 32 Millionen Euro). Für den neuen Investitionspakt stehe man insgesamt
30 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt.
„Ich freue mich sehr, dass wir nach Wegfall des Bundes-SIQ eine gute Lösung gefunden haben und dieses Programm auch in Zukunft als landeseigener Investitionspakt anbieten können. Wir setzen damit ein sehr erfolgreiches Programm zu attraktiven Konditionen fort Baden-Württemberg“, sagte Ministerin Nicole Razavi.
Landes-SIQ kann Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen oder Spielplätze unterstützen
Mit dem neuen Landes-SIQ können beispielsweise Bibliotheken und Mediotheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Begegnungs- und Jugendeinrichtungen oder Spielplätze als Orte der Integration gefördert werden.
Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können erstmals bis zum 20. Juni 2022 Anträge stellen. Voraussetzungen sind, dass die zu fördernde Einrichtung in einem Gebiet der Stadterneuerung angesiedelt ist, das Vorhaben nachhaltig ist und dem Integrierten entspricht städtebauliches Konzept für das Quartier. Im Vordergrund stehen die Modernisierung und Umnutzung von Anlagen. Ersatzneubauten können nur in Ausnahmefällen und Neubauten nur dann gefördert werden, wenn im Erneuerungsgebiet nachweislich keine solche Anlage vorhanden ist.
Inspiriert von Landesregierung BW