Bürgerbeteiligung

Land führt Teilzeit-Referendariat in der Juristischen Ausbildung ein

In Baden-Württemberg kann das juristische Referendariat in Zukunft auch in Teilzeit absolviert werden. Dabei wird die Dienstzeit um 20 Prozent verringert. Das ist ein wichtiger Schritt, damit Ausbildung und Familie vereinbar sind.

In Zukunft ist in Baden-Württemberg das juristische Referendariat auch in Teilzeit möglich. Die entsprechende Änderung in der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristinnen und Juristen ist am 11. Februar 2023 in Kraft getreten. Danach können Referendarinnen und Referendare, die ein Kind betreuen oder Angehörigen pflegen, den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren. Auch im Falle einer Schwerbehinderung besteht diese Möglichkeit. Bereits der Jahrgang, der seinen Vorbereitungsdienst zum nächsten Einstellungstermin, am 1. April 2023 aufnimmt, kann von den entsprechenden Neuerungen profitieren. 

Justizministerin Marion Gentges sagte: „Das ist ein wichtiger Schritt, damit Ausbildung und Familie vereinbar sind. Das Referendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen abschließt, ist ein immens anspruchsvoller Bestandteil der juristischen Ausbildung. Referendare, die neben ihrem Vorbereitungsdienst noch ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen, haben meinen aller größten Respekt. Sie übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und verfolgen gleichzeitig ehrgeizige Berufspläne. Es ist wichtig, dass sie hierbei unterstützt werden.“

Verlängerung des Vorbereitungsdiensts um sechs Monate

Der neu in die Verordnung aufgenommene Paragraf 48a regelt den Vorbereitungsdienst in Teilzeit. Das Modell ist im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten möglich. Teilzeit kann ferner im Falle einer Schwerbehinderung bewilligt werden, sofern die Beeinträchtigung durch die Behinderung nach Art und Umfang den Betreuungs- und Pflegegründen vergleichbar ist und für die antragstellende Person eine besondere Härte darstellt.

Siehe auch  Bynoe-Gittens, Dortmunds jüngstes Juwel, verlängert Vertrag

Für die Referendarinnen und Referendare, welche die Voraussetzungen für das Teilzeit-Referendariat erfüllen, wird die Dienstzeit um 20 Prozent verringert. Die Reduktion der Dienstzeit führt zu einer Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdiensts um sechs Monate.

Mit der Einführung des Teilzeit-Referendariats wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt, der lautet: Wir evaluieren die Prüfungsordnungen der Juristischen Staatsprüfungen und des Referendariats. Unter anderem wollen wir für den Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ein Referendariat in Teilzeit ermöglichen.

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"