Das Land fördert die Anschaffung von mobilen Luftfiltern und CO2-Sensoren mit 70 Millionen Euro. Diese können dazu beitragen, die Infektionszahlen in Schulen und Kitas so gering wie möglich zu halten. Näheres regelt eine Förderrichtlinie des Kultusministeriums.
Das Land hat kürzlich beschlossen, die öffentlichen und privaten Träger unserer Schulen und Kitas erneut bei der Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren zu unterstützen. Nach dem 40-Millionen-Programm aus dem letzten Jahr, das auch raumlufthygienische Maßnahmen in Schulen zur Gesunderhaltung vor allem bei Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren konnten investiert werden, das Förderprogramm hat nun ein Gesamtvolumen von 70 Millionen Euro. Der zugehörige Förderrichtlinien (PDF) wurde am 06.08.2021 veröffentlicht und tritt somit am 07.08.2021 in Kraft. Schulen, Kitas, kommunale Landesverbände und der Arbeitskreis freier Schulen Baden-Württemberg haben wir bereits informiert.
Diese Förderung ist neben Impfungen, Tests und Masken eine weitere Maßnahme im Rahmen der differenzierten Präventionsstrategie des Landes, um die Infektionshäufigkeit in Schulen und Kitas so gering wie möglich zu halten. „Nach wie vor ist intensives und angemessenes Lüften das wichtigste Mittel, um das Ansteckungsrisiko in Innenräumen zu reduzieren. Das bestätigen uns die Experten immer wieder“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt hinzu: „CO2-Sensoren und mobile Raumluftfiltergeräte ergänzen diese Maßnahme. Letztere bilden insbesondere in Räumen mit eingeschränkter Belüftung einen zusätzlichen Sicherheitszaun, um den Präsenzbetrieb sicherer zu machen. “
Ab Anfang Mai ist ein frühzeitiger Maßnahmenstart möglich
Zehn der 70 Millionen Euro sind für Kindertagesstätten vorgesehen. Die Anschaffungskosten pro Gerät trägt der Staat zur Hälfte, wobei die staatliche Förderung pro Mobilgerät auf 2.500 Euro begrenzt ist. Durch den regelmäßigen und engen Austausch ist den Kommunen bereits bewusst, dass ein frühzeitiger Maßnahmenstart ab dem 1. Mai 2021 möglich sein wird. Gefördert werden mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen in Schulen oder Kitas mit eingeschränktem Belüftung, CO2-Sensoren zur Unterstützung der Belüftung und mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen von Kitas oder Schulen, wenn sie von Kindern der Klassen eins bis sechs genutzt werden (da es noch kein Impfangebot gibt).
Es gibt drei Berichtsperioden. Die erste beginnt am kommenden Montag, 9. August 2021, wobei zunächst vorrangig die Ausstattung von Räumen mit eingeschränkter Belüftung priorisiert wird. Dafür werden Gelder reserviert und eine Reservierungsbestätigung verschickt. Meldungen für CO2-Sensoren werden dann berücksichtigt. Meldungen der Agentur zu Raumluftfiltergeräten für Räume, deren Lüftungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt sind und die von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden, werden erst im zweiten Berichtszeitraum ab 23.08.2021 berücksichtigt, wobei die übrigen Förderbedingungen weiterhin bevorzugt. Mit Beginn des dritten Berichtszeitraums vom 20.09.2021 bis spätestens 20.12.2021 werden dann alle Anträge im sogenannten First-Class-Verfahren berücksichtigt, sofern Mittel aus dem Programm zur Verfügung stehen.
Nur Geräte mit Filtertechnologie sind förderfähig
Die Sponsoren wickeln die Finanzierung über die L-Bank ab und werden ab dem 1. Dezember 2021 auch ihre Spesen über die L-Bank begleichen. Die Geräte können gekauft, aber auch gemietet oder geleast werden, eine dreijährige Zweckbindung ist Voraussetzung. Förderfähig im Sinne des Landesförderprogramms sind nur mobile Raumluftfiltergeräte mit Filtertechnik. Dies müssen HEPA-Filter der Klassen H13 oder H14 sein. Die relevanten technischen Details sind in einem Anhang zu den Förderrichtlinien zusammengefasst.
Der Bund will, wie vom Bund versprochen, zusätzliche Mittel für mobile Raumluftfiltergeräte für Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten vorsehen. Dies ist jedoch erst möglich, sobald weitere Details und hinreichend verbindliche Vereinbarungen mit der Bundesregierung vorliegen.
„Unser oberstes Gebot ist ein möglichst sicherer Präsenzbetrieb für unsere Kinder und Jugendlichen. Dazu tragen wir mit diesem zusätzlichen Förderprogramm bei“, sagt Minister Schopper und betont: „Das darf aber unsere sonstigen Bemühungen keinesfalls schmälern. Regelmäßige Tests, das Tragen einer Maske oder Hygienepläne sind nach wie vor unverzichtbare Instrumente im Kampf gegen das Virus. Außerdem bleibt die Impfung der stärkste Sicherheitszaun – und hier haben wir noch Luft nach oben. „
Förderrichtlinien für mobile Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren vom 06.08.2021 (PDF)
Informationen zu den technischen Details, die für die Eignung von mobilen Raumluftfiltergeräten relevant sind, finden Sie hier Anlage zur Förderrichtlinie (PDF)erstellt vom Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft.
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