Das Land fördert die neue vergütete, praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Hilfe. Mit der finanziellen Unterstützung sorgt das Land für attraktivere Ausbildungsplätze und letztlich mehr Bildungsfachkräfte in Baden-Württemberg.
Nach wie vor besteht ein großer Bedarf an gut ausgebildetem Lehrpersonal. Aus diesem Grund hat das Kultusministerium – nach dem Erfolgsmodell der vergüteten, praxisintegrierten Pädagogischen Ausbildung (PiA) – gemeinsam mit der kommunale Landesverbände, kirchlich und frei Kindergartenvereine ebenso wie Ortsverband für Jugend und Soziales (KVJS) entwickelte ein Konzept für eine vergütete, praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin. Auf Basis einer neuen Verwaltungsvorschrift fördert das Land nun auch die Ausbildung finanziell.
Die Ausbildung richtet sich an Personen mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung und ist eine Alternative zur klassischen Kindererziehungsausbildung. Es ermöglicht ihnen, in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise in Kindertagesstätten und Kitas, an der Erziehung, Bildung, Betreuung und Betreuung von Kindern unter Anleitung einer Erzieherin teilzunehmen. Ziel des neuen Ausbildungsweges ist es, weitere Zielgruppen zu erreichen. „Herausforderungen wie dem hohen Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung begegnen wir mit neuen Ideen, zum Beispiel mit einer praxisintegrierten Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten“, sagt Bildungsministerin Theresa Schopper und ergänzt: „Mit diesem Ausbildungsformat erleichtern wir Abiturienten und Absolventen einer Berufsausbildung den Einstieg oder Wechsel in einen pädagogischen Beruf und sorgen dafür, dass noch mehr Menschen einen Beruf mit und für Kinder wählen.“
Förderung für Kitas
Das Ausbildungskonzept wird nun auf Basis einer neuen Verwaltungsvorschrift finanziell unterstützt. So fördert das Land beispielsweise Träger von Kitas, die im September 2021 im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Sozialpädagogin einen zusätzlichen bezahlten Ausbildungsplatz schaffen und dadurch ihre Ausbildungskapazität um mindestens eine Ausbildung erhöhen one Platz im Vergleich zum Vorjahr. Im ersten Ausbildungsjahr bezuschusst das Land den Ausbildungsplatz mit 1.300 Euro pro Auszubildendem und Monat, im zweiten Ausbildungsjahr mit 1.450 Euro. „Fördern heißt vorankommen – das machen wir jetzt ganz gezielt mit den Mitteln“, sagt die für die frühkindliche Bildung zuständige Staatssekretärin Volker Schebesta. Er ergänzt: „Weil sie am Ende allen zugutekommen: Die Auszubildenden erhalten eine angemessene Vergütung und die Einrichtungen freuen sich über zusätzliche, motivierte Mitarbeiter – am Ende profitieren vor allem die Kinder und Eltern.“
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ausbildung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) stattfindet und die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ausbildung kein Schulgeld zahlen müssen.
Das Modell wird seit dem laufenden Schuljahr an zwei Schulen getestet
Die Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und gliedert sich in eine theoretische Ausbildung an der Berufsschule für Sozialpädagogik und eine praktische Ausbildung in einer Kindertagesstätte.
Das neue Ausbildungsmodell wird seit dem Schuljahr 2020/2021 bereits an zwei Schulen des Landes mit je einer Klasse erprobt – an der Hedwig-Dohm-Schule Stuttgart und der Edith-Stein-Schule Freiburg. Den beiden Berufsschulen sollen im Schuljahr 2021/2022 weitere Berufsschulen folgen und damit das Angebot bundesweit ergänzen.
Für die Umsetzung des Förderprogramms ist die L-Bank verantwortlich.
Ministerium für Kultur, Jugend und Sport: Berufsschule für sozialpädagogische Unterstützung
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Inspiriert von Landesregierung BW