Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Frist für den Umtausch von Führerausweisen zu verlängern. Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, haben bis zum 19. Juli 2022 Zeit, ihren Papierführerschein gegen eine neue EU-Führerscheinkarte einzutauschen.
„Heute ist ein guter Tag für alle Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Sie müssen sich keine Sorgen mehr machen, mit einem veralteten Führerschein für das Fahren zur Kasse gebeten zu werden – sie haben jetzt bis zum 19. Juli 2022 Zeit, diesen umzutauschen Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele ihren Führerschein nicht rechtzeitig umtauschen, das liegt zum einen an den vielerorts eingeschränkten Öffnungszeiten der zuständigen Behörden, zum anderen meiden viele den Gang ins Büro persönlich aus Gründen des Infektionsschutzes. Niemand soll während der Pandemie zur Kasse gebeten werden, weil er mit einem veralteten Führerschein fährt. Deshalb ist es wichtig, Klarheit und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Das ist Aufgabe der Politik solche Fristen während der Pandemie klar regeln – und genau das tun wir“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobel nach der Sitzung des Bundesrates.
Umtauschfrist um ein halbes Jahr verlängert
Der Bundesrat hatte der Führerausweisverordnung mit der Maßgabe zugestimmt, dass die kommende Umtauschfrist für Führerausweise um ein halbes Jahr verlängert wird. Die Verordnung kann nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat beantragte Änderung umgesetzt wird. Der heutige Beschluss des Bundesrates folgt einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. Januar 2022, den Innenminister Thomas Strobl als damaliger Vorsitzender der Innenministerkonferenz Ende letzten Jahres initiiert hatte.
Alle zwischen 1953 und 1958 geborenen Führerscheininhaber mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31 31. Dezember 1998). Austausch war der 19. Januar 2022). Insgesamt müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise in einem gestaffelten Verfahren in einen EU-Führerschein umgetauscht werden.
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