Kürzungen der Fördersätze für Modulberatungen in der Landwirtschaft
Die hohe Nachfrage nach Modulberatungen in der Landwirtschaft hat dazu geführt, dass im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Baden-Württemberg Kürzungen der bisherigen Fördersätze notwendig sind. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hervor.
In der neuen Förderperiode der GAP wird das im GAP-Strategieplan vorgesehene Budget von 8,5 Millionen Euro pro Jahr für die geförderte Modulberatung deutlich überschritten. Um weiterhin allen landwirtschaftlichen Betrieben die geförderte Modulberatung anbieten zu können, werden die Fördersätze zum 1. August 2024 angepasst. Module, die bisher mit 80 Prozent gefördert wurden, werden zukünftig nur noch mit 70 Prozent gefördert, während Module, die bisher mit 100 Prozent gefördert wurden, auf 85 Prozent herabgesetzt werden.
Zusätzlich wird eine Obergrenze von maximal vier geförderten Modulberatungen pro Unternehmen pro Jahr eingeführt. Verträge, die bis zum 31. Juli 2024 abgeschlossen wurden, sind davon nicht betroffen. Landwirtschaftliche Betriebe, die Beratungsmodule bei verschiedenen Organisationen buchen, müssen darauf achten, die Obergrenze nicht zu überschreiten, da die fünfte Modulberatung und weitere Beratungen nicht mehr gefördert werden können.
Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass die geförderte Modulberatung auch in Zukunft allen landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg zur Verfügung steht. Trotz der Kürzungen der Fördersätze könnten die Auswirkungen auf kleinere Betriebe, die auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sind, spürbar sein. Es bleibt abzuwarten, wie die Betriebe mit den neuen Regelungen umgehen und ob sich die effektive Beratungssituation in der Landwirtschaft durch die Maßnahmen verbessert.