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Mit Beginn des nächsten Schuljahres im August plant die Stadt Hennef eine Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren in Kitas, bei Tagesmüttern und in der Offenen Ganztagsschule um zehn Prozent. Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 30.000 Euro sind von dieser Erhöhung ausgenommen und müssen keine Beiträge zahlen. Zudem sind die beiden Jahre vor der Einschulung beitragsfrei.
Die Kinderbetreuung stellt für die Stadt ein Zuschussgeschäft dar. Im Jahr 2020 verzeichnete die Stadt ein Defizit von fast 9,5 Millionen Euro. Für das Jahr 2023 wird das vorläufige Minus auf 12,2 Millionen Euro geschätzt und tendenziell steigend. Die Kosten stiegen aufgrund von Inflation, Gehaltserhöhungen und dem Ausbau von Betreuungsplätzen deutlich an, während die Einnahmen weitgehend konstant blieben.
Um den Haushaltsausgleich zu gewährleisten, plant die Stadt eine Anhebung der Elternbeiträge bei Kitas und Tagespflege für alle Einkommensgruppen über 30.000 Euro um jeweils zehn Prozent. Zusätzlich sollen neue Einkommensgruppen für Vielverdiener eingeführt werden. Die Beitragserhöhung deckt nur einen Teil der gestiegenen Kosten ab und wird voraussichtlich im laufenden Jahr zu Mehreinnahmen von rund 142.000 Euro führen.
In Bezug auf die Offene Ganztagsschule ist eine Erhöhung der Beiträge um fünf Prozent in allen Einkommensgruppen geplant. Zudem wird eine neue obere Einkommensgruppe „über 65.000 Euro“ eingeführt. Ab August 2025 plant die Stadt, die OGS-Beiträge jährlich um drei Prozent zu erhöhen, um den steigenden Personalkosten Rechnung zu tragen. Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kita, eine Tagespflegestelle oder die OGS besuchen, unterliegen einer speziellen Regelung, bei der für das älteste Kind und das erste Geschwisterkind jeweils 60 Prozent des regulären Beitrags zu zahlen sind.
Die Kriterien für die Beitragsberechnung basieren auf der gebuchten Wochenstundenzeit, dem Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes. Die geplante Erhöhung führt dazu, dass Eltern von über dreijährigen Kindern mit einem Jahreseinkommen über 120.000 Euro zukünftig 665 Euro für 45 Wochenstunden zahlen müssen. Bei Unter-Dreijährigen variieren die Beiträge zwischen 86 und 812 Euro. Der Beitrag beinhaltet jedoch nicht die Kosten für das Mittagessen. Die neue Fassung der Elternbeitragssatzung wird vom Jugendhilfe-Ausschuss und Schulausschuss beraten, bevor der Stadtrat im Juni über den Beschluss entscheidet.