Baden-Württemberg kritisiert Cannabis-Gesetz – Einberufung des Vermittlungsausschusses gegen drohende Probleme
Das Ministerium der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg sieht erheblichen Änderungsbedarf am vom Bundestag beschlossenen Cannabis-Gesetz und bringt insgesamt neun Änderungsanträge im Bundesrat ein. Ministerin Marion Gentges äußerte grundlegende Bedenken gegen das Gesetz, da sie befürchtet, dass eine Legalisierung den Konsum von Cannabis auch bei Minderjährigen erhöhen könnte, was wiederum zu schwerwiegenden Gehirnschäden führen könnte. Sie hält die geplante Legalisierung für lebensfremd und warnt vor Problemen im Justizbereich.
Ein Hauptkritikpunkt von Baden-Württemberg ist, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeiten für verdeckte Ermittlungsmaßnahmen einschränken würde. Die Strafverfolgungsbehörden müssten in ihrer Arbeit eingeschränkt werden, was Gentges als problematisch ansieht. Sie betont, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Bundesrat notwendig seien, um grundlegende Bedenken auszuräumen und den Justizbereich zu schützen.
Die Änderungsanträge zielen auch darauf ab, die Zusatzbelastung im Justizbereich zu verringern, die durch das Gesetz entstehen könnte. Es wird befürchtet, dass der Gesetzentwurf zu einem erheblichen Zusatzaufwand bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten führen würde. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten zahlreiche Verfahren überprüfen, um sicherzustellen, dass das neue Gesetz korrekt angewendet wird. Auch die Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister könnte zu weiteren Mehrbelastungen führen.
Baden-Württemberg setzt sich daher für Änderungen ein, die die möglichen Probleme abmildern sollen. Ministerin Gentges fordert eine kritische Überprüfung des Gesetzentwurfs, um negative Konsequenzen abzuwenden. Die Einberufung des Vermittlungsausschusses und die Einbringung von Änderungsanträgen im Bundesrat sind Schritte, die zeigen, wie ernst die Bedenken des Landes sind.
Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat auf die Änderungsanträge reagieren wird und welche Auswirkungen die Diskussionen im Vermittlungsausschuss haben werden. Es ist klar, dass Baden-Württemberg entschlossen ist, die Interessen des Justizbereichs zu verteidigen und potenzielle Probleme im Zusammenhang mit dem Cannabis-Gesetz anzusprechen.