Aufgrund von Hochwasser und Verzögerungen bei der Zustellung von Briefwahlunterlagen appelliert Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle betroffenen Wahlberechtigten, rechtzeitig Ersatzunterlagen bei ihrer Gemeindebehörde abzuholen. Die Frist hierfür endet am Samstag, den 8. Juni 2024, um 12 Uhr. Wer bis dahin keine Ersatzunterlagen erhält, kann weder per Briefwahl noch im Wahllokal am Wahlsonntag teilnehmen.
Es wird empfohlen, dass alle, die noch keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, sich umgehend mit ihrer Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Dort können bis Samstag Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Personen, deren Briefwahlunterlagen durch das Hochwasser unbrauchbar geworden sind, sollten ebenfalls auf die zuständige Gemeinde zugehen.
Eine Besonderheit besteht für den Fall, dass Wahlberechtigte plötzlich erkranken und deshalb Briefwahlunterlagen benötigen. In solchen Ausnahmefällen können bis zum Wahltag 15 Uhr noch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Es muss jedoch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Es ist wichtig, dass alle, die per Briefwahl wählen, sicherstellen, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag bei der zuständigen Stelle eingeht. Wahlbriefe können nicht bei einem normalen Wahllokal abgegeben werden und müssen direkt an die angegebene Adresse geschickt oder eingeworfen werden.
Insgesamt zeigt die Situation, wie wichtig es ist, rechtzeitig auf mögliche Probleme bei der Briefwahl zu reagieren und sich frühzeitig um Ersatzunterlagen zu kümmern. Dies gilt insbesondere in Fällen von Naturkatastrophen oder unvorhergesehenen Ereignissen, die die ordnungsgemäße Stimmabgabe beeinträchtigen könnten.