Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg
Seit Anfang Dezember können kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg wieder Anträge auf Innovationsgutscheine stellen. Mit diesen Gutscheinen werden Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine führende Position als Innovations- und Wirtschaftsstandort weltweit behaupten kann.
Laut Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, wird das erfolgreiche Innovationsprogramm fortgeführt. Die Unternehmen können nun wieder Anträge auf „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ stellen. Die Innovationsgutscheine ermöglichen Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld von Entwicklungsprojekten.
Die Förderung wird von der L-Bank mit einer maximalen Deckung von 50 Prozent der Kosten für die beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen übernommen. Es stehen drei Gutscheinlinien zur Verfügung: Der Innovationsgutschein BW, der Innovationsgutschein Hightech BW und der Innovationsgutschein Start-up BW.
Die Innovationsgutscheine können für verschiedene Aktivitäten wie Recherchen, Machbarkeitsstudien, Designuntersuchungen und Bau von Prototypen genutzt werden. Die genauen Förder- und Antragsbedingungen sind auf der Website der L-Bank einsehbar.
Diese Maßnahme könnte sich positiv auf die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg auswirken. Durch die finanzielle Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten haben die Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen weiter zu verbessern und Innovationen voranzutreiben. Dies könnte langfristig zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts und Steigerung der Attraktivität für Investoren und Fachkräfte beitragen.