Ländlicher Raum

Innovationsförderung für kleine Unternehmen in Baden-Württemberg bis 31. August 2024

Innovative Unternehmen in Baden-Württemberg haben noch bis zum 31. August 2024 die Möglichkeit, sich für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ zu bewerben. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft des Bundeslandes zu leisten.

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, betont die Bedeutung dieser KMU für die wirtschaftliche Stabilität und das soziale Gefüge in ländlichen Regionen. Sie seien entscheidend für Innovationen und trügen maßgeblich zur regionalen Wertschöpfung bei. Durch die Unterstützung dieser Unternehmen könne nicht nur die wirtschaftliche Basis gestärkt, sondern auch die Lebensqualität und Zukunftsperspektiven des ländlichen Raums gesichert werden.

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen dabei, neue und einzigartige Ideen auf dem Markt zu etablieren, um den ländlichen Raum weiter zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Projekten, die die Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft fördern. Diese Bereiche seien entscheidend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung.

In der laufenden Förderperiode 2021 bis 2027 stehen insgesamt etwa 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, die aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bereitgestellt werden. In der letzten Tranche 22 bewarben sich neun Unternehmen, von denen sechs Projekte zur Förderung mit insgesamt zwei Millionen Euro ausgewählt wurden.

Die Bewerbung für das Programm erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Basis des Vorschlags des Bewertungsausschusses. Bewerbungen können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde noch bis zum 31. August 2024 eingereicht werden.

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Für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bis zu 20 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen erhalten, während mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Förderung erhalten können. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten, können sogar bis zu 500.000 Euro Förderung erhalten.

Insgesamt bietet das Förderprogramm eine wichtige Unterstützung für innovative Unternehmen in Baden-Württemberg, die dazu beitragen, den ländlichen Raum zu stärken und die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft des Bundeslandes zu sichern.

Alexander Schneider

Alexander Schneider ist ein erfahrener Journalist aus Stuttgart, der sich auf Politik und Wirtschaft spezialisiert hat. Er hat Politikwissenschaften und Betriebswirtschaft an der Universität Hohenheim studiert und ist seitdem als Autor und Analyst für verschiedene regionale und überregionale Medien tätig. Alexander ist Mitglied des Verbands der Wirtschaftsjournalisten und hat bereits mehrere Auszeichnungen für seine tiefgründigen Analysen und investigativen Recherchen erhalten. In seiner Freizeit engagiert er sich in lokalen politischen Initiativen und ist ein begeisterter Anhänger des VfB Stuttgart.

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