Mit den hohen Sommertemperaturen steigt die Waldbrandgefahr im Land deutlich an. Die Benutzung von mitgebrachten Grills ist tabu. Im Wald gilt bis einschließlich Oktober ein Rauchverbot.
„Die für die kommenden Tage angekündigten sommerlichen Temperaturen werden das verlassen Gefahr von Waldbränden im Land wird am Wochenende wieder deutlich steigen. All dieWald Besucher mit seiner kühlenden Wirkung sollten sich in diesen Tagen unbedingt an die üblichen Verhaltensregeln beim Besuch des Waldes halten“, so der Forstminister Peter Huk am 15. Juli 2022 in Stuttgart.
„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein außer Kontrolle geratenes Grillfeuer können verheerende Folgen haben. Ebenso kann das achtlose Wegwerfen von Glasflaschen durch die Reflexion der Sonnenstrahlen einen Waldbrand verursachen. Die ausgetrocknete Bodenvegetation in den Wäldern oder herumliegendes Gestrüpp können schnell Feuer fangen. Funkenflug ist besonders gefährlich und macht offenes Feuer in der freien Natur zu einem unkalkulierbaren Risiko. Im Wald gilt jedenfalls von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot, und wenn gegrillt wird, dann nur auf den ausgewiesenen Grillplätzen“, betonte der Minister.
Müllentsorgung im Wald
Auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte, wies Peter Hauk darauf hin, dass Abfälle, die bei Freizeitaktivitäten im Wald anfallen, fachgerecht entsorgt werden müssen, denn nicht entsorgter Abfall stellt eine Gefahr für die Waldbewohner dar, und Abfall ist ebenfalls ein großes Problem Waldboden, Pflanzen und Tiere Gewässer belasten.
„Bei täglich rund zwei Millionen Waldbesuchern sind wir auf das eigenverantwortliche Handeln jedes Einzelnen angewiesen, um die wunderbare Waldgemeinschaft zu erhalten und wie in anderen Ländern schwere Brände zu verhindern“, betonte der Forstminister.
Beachten Sie die Regeln für den Waldbesuch
Minister Peter Hauk bittet alle Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot.
- Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest installierten Feuerstellen in den Grillbereichen gestattet. Je nach Situation vor Ort können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald komplett verbieten. Diese Sperrungen sind zu beachten.
- Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grills ist nicht gestattet.
- Offene Feuer außerhalb des Waldes müssen mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den zugelassenen Orten muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
Was tun, wenn ein Feuer ausgebrochen ist?
Laut Peter Hauk ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich selbst, andere Menschen oder Haustiere nicht zu gefährden. Wählen Sie 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.
- Wo es brennt? – Genauer Standort, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausdehnung
- was brennt – Bodenvegetation oder Baumwipfel
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Von wo aus melden Sie das Feuer? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Einsatzkräfte warten, damit diese ggf. zum Brandort gebracht werden können.
Deutscher Wetterdienst: Waldbrandrisikoindex
Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Wald- und Naturerlebnis
Inspiriert von Landesregierung BW