Die Überbrückungshilfe IV ist laut Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ein wirksames Instrument, um die Folgen der Corona-Pandemie für die stark betroffenen Unternehmen abzumildern. Allerdings muss der Bund dafür sorgen, dass Unternehmen, die keine Überbrückungshilfe beantragen können, diese Kosten nicht tragen.
Zu Beginn der Bewerbung für die Überbrückungshilfe IV sagte der baden-württembergische Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister Kräuter: „Mit der Überbrückungshilfe IV haben wir nun für das erste Quartal 2022 ein wirksames Instrument an der Hand, um die Folgen der Corona-Pandemie für die stark betroffenen Unternehmen abzumildern. Ich freue mich, dass der Beihilfeantrag zügig auf den Weg gebracht wurde und fristgerecht ausgezahlt werden kann. „
Gleichzeitig begrüßte der Minister die Klarstellung, dass auch die Kosten für das 2G-Monitoring förderfähig sind. „Die Berücksichtigung der Mehrkosten für das 2G-Monitoring im Rahmen der Bridging Aid IV ist richtig, da diese zusätzlichen Maßnahmen in vielen Branchen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Allerdings muss der Bund dafür sorgen, dass Unternehmen, die aufgrund eines Umsatzrückgangs von weniger als 30 Prozent keine Überbrückungshilfe beantragen können, nicht auf diese Kosten kommen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Eine Möglichkeit wäre, diese als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen.
Der Minister bedauerte, dass die Bundesregierung den Zugang zu Überbrückungshilfen nicht durch eine Absenkung der Absatzschwelle erleichtert habe. „In einigen Branchen mit geringen Gewinnmargen führen Umsatzeinbußen von weniger als 30 Prozent auch dazu, dass Unternehmen in die roten Zahlen rutschen, weil die Reduzierung der laufenden Kosten, beispielsweise durch Kurzarbeit, nur bedingt möglich ist.“ Umso wichtiger ist es, die Zeit noch einmal zu verlängern und die steuerlichen Anrechnungsmöglichkeiten insbesondere für Corona-bedingte Verluste zu flexibilisieren.
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Inspiriert von Landesregierung BW