Das Hilfsprogramm „Hochwasserhilfe 2024“ wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen, die durch die starken Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 von Überschwemmungen betroffen waren. Betroffene Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei können bis zum 30. September 2024 Anträge auf Ausgleichszahlungen stellen. Nur gravierende Schäden, die direkt auf das Hochwasserereignis zurückzuführen sind, sind zuschussfähig.
Die Ausgleichszahlungen sollen teilweise die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Wirtschaftsgebäuden, Maschinen, Tierbeständen und anderen Anlagen ausgleichen. Die Höhe des Ausgleichs richtet sich nach dem Schadensgrad und wird durch unabhängige Sachverständige ermittelt. Auch die Schadensermittlung muss von anerkannten Behörden oder Sachverständigen durchgeführt werden.
Die Ausgleichszahlungen werden als nicht zurückzahlbare Zuschüsse gewährt und können bis zu 50.000 Euro betragen, vorausgesetzt der Mindestschaden beträgt 5.000 Euro. Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals hält, sind von der Hilfe ausgeschlossen. Auch nicht versicherbare Schäden an Acker- und Grünland, sowie Tierverluste und Reparaturkosten werden teilweise ausgeglichen.
Die Auswirkungen des Hilfsprogramms werden sich positiv auf die betroffenen Unternehmen auswirken, indem sie finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre geschädigten Betriebe wieder aufzubauen. Dies hilft nicht nur den Unternehmen selbst, sondern trägt auch zur Stabilisierung der regionalen Wirtschaft bei. Durch die klaren Kriterien und Anforderungen für die Ausgleichszahlungen wird sichergestellt, dass das Geld dort ankommt, wo es am dringendsten benötigt wird.