Mit einer Kontrollaktion am Donnerstag und Freitag (11. und 12. November) soll auf die Einhaltung der Corona-Verordnung aufmerksam gemacht werden. Betreibern wird empfohlen, die Gültigkeit der QR-Impfbescheinigungen ihrer Gäste mit der App zu überprüfen.
Die Mitarbeiter der örtlichen Polizeibehörden in Baden-Württemberg werden am Donnerstag und Freitag (11. und 12. November) verstärkt die Corona-Auflagen in der Gastronomie überprüfen. Bei Bedarf werden sie von der Landespolizei unterstützt. Mit dieser Leitaktion wollen das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie das Ministerium des Innern, der Digitalisierung und der Kommunen die Einhaltung der Corona-Verordnung aufmerksam machen.
Verstärkte flächendeckende und stichprobenartige Kontrollen
„Die vierte Welle rollt mit voller Wucht auf uns zu, die Intensivstationen in den Krankenhäusern füllen sich rasant. Wir sind daher in Baden-Württemberg in Alarmbereitschaft. Wir können die aktuellen Freiheiten nur wahren, wenn wir uns alle an die Richtlinien halten. Das gilt vor allem für ungeimpfte, die bei der aktuellen Warnstufe nur mit einem PCR-Test in Restaurants dürfen. In der Alarmstufe gilt dann 2G. Das hat seinen guten Grund, denn die allermeisten Corona-Patienten auf der Intensivstation sind nicht geimpft – wir müssen das Gesundheitssystem schützen, denn sonst können wir nicht mehr allen Intensivpatienten ein Behandlungsbett anbieten. Die Einhaltung der Regeln ist daher für uns alle wichtig. Wir wollen dies daher während der Aktion der Prioritätssteuerung überprüfen. Aber natürlich wird es auch danach noch Kontrollen geben“, sagte Gesundheitsministerin Manne Lucha.
Gleichzeitig empfiehlt der Minister allen Leistungsträgern – etwa Gastronomen – den QR-Code des elektronischen Impfausweises ihrer Gäste mit einer App zu überprüfen. Diese „CovPassCheck-App“ jeder kann es kostenlos herunterladen. „In der aktuellen kritischen Phase müssen wir dafür sorgen, dass Bürger nur mit gültigen Impfausweisen in die Gebiete einreisen, in denen 3G oder 2G gilt. Das geht mit dieser kostenlosen App einfach und unkompliziert“, erklärt Lucha.
Nachweise sind auf Plausibilität zu prüfen
Der Veranstalter muss die Test-, Impf- oder Genesungsbescheinigungen vorlegen lassen. Die Beweismittel sind auf Plausibilität zu prüfen: Liegen offensichtliche Anhaltspunkte für Fälschung, Unrichtigkeit oder Beweismissbrauch vor, ist der Zugang zu verweigern. Bei Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit können die zuständigen Strafverfolgungsbehörden informiert werden. Offensichtliche Hinweise können Prüfzeugnisse sein, die auf Fantasienamen ausgestellt sind (Beispiel: „Mickey Mouse“) oder Screenshots von Prüfzeugnissen, die auf Anfrage nicht durch die Originalmeldung bestätigt werden können. Dazu gehören auch unvollständige Aufzeichnungen, bei denen beispielsweise das Datum fehlt.
Die Corona-Verordnung sieht keine Pflicht zur Vorlage des amtlichen Personalausweises zum Abgleich mit dem Test- oder Impfausweis vor. Der Veranstalter bzw. Betreiber kann jedoch durch seine Hausordnung die Zutrittsgewährung von der Vorlage eines Lichtbildausweises abhängig machen. Hat der Anbieter Zweifel, ob die vor ihm stehende Person mit der im Impf-, Genesungs- oder Untersuchungsschein genannten Person identisch ist, muss er die Person darauf hinweisen und gegebenenfalls die Einreise verweigern. Der Zugangssuchende kann dann freiwillig einen Ausweis vorlegen oder seine Identität anderweitig nachweisen, um Zweifel auszuräumen und Zugang zu erhalten.
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