Minister Peter Hauk fordert den Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Bisher gibt es in Südbaden keine weiteren Hinweise auf das Virus. Um eine Ausbreitung zu vermeiden, fordert er jedoch, beim Wandern oder Aufenthalt in der Natur keine Essensreste zu hinterlassen.
„Zu Beginn der Pfingstferien ist die Reiselust groß und viele sehnen sich nach zwei Jahren Corona zu Recht nach ein paar unbeschwerten Urlaubstagen nah und fern Afrikanische Schweinepest (PDF) Um dies zu verhindern, können auch Urlauber einen Beitrag leisten. Bitte lassen Sie beim Wandern oder Aufenthalt in der Natur keine Essensreste zurück. Entsorgen Sie Reste am Rastplatz oder Parkplatz nur in gut verschließbaren Mülltonnen oder nehmen Sie die Reste mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder in einer Mülltonne mit verschließbarem Deckel wildschweinsicher entsorgt werden können. Auf keinen Fall sollten Sie Reste ins Grüne werfen. Die Afrikanische Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden. Wir alle tragen eine besondere Verantwortung, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest gerade in den anstehenden Ferientagen zu verhindern“, sagte die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Huk am Freitag, 3. Juni 2022, in Stuttgart.
Die Afrikanische Schweinepest kann auf zwei Wegen in ein Land gelangen. Entweder durch Übertragung von Schwein zu Schwein oder über den Menschen. Dies geschieht zum Beispiel durch weggeworfene Fleisch- oder Wurstreste von Schweinen oder Wildschweinen, die an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt sind. „Wenn Sie in Ländern Urlaub machen, in denen die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist, bringen Sie bitte kein Schweine- oder Wildschwein nach Baden-Württemberg“, sagte der Minister.
Keine Gefahr für die menschliche Gesundheit
Während die Krankheit für den Menschen harmlos ist, ist sie für Wild- und Hausschweine tödlich. Alle Maßnahmen dienen daher dem Zweck, Haus- und Wildschweine vor einem qualvollen Tod zu bewahren und wirtschaftliche Schäden von schweinehaltenden Betrieben abzuwenden.
„Schweine und Wildschweine nehmen den Erreger über kontaminiertes Futter oder kontaminiertes Fleisch auf und infizieren sich auf diese Weise. Die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose, also keine Krankheit, die vom Tier auf den Menschen oder umgekehrt übertragen werden kann. für die menschliche Gesundheit stellt dies kein Risiko dar. Auch Schweinefleisch kann bedenkenlos verzehrt werden“, erklärte Minister Peter Hauk.
Das Virus wurde nicht auf Schweinefarmen übertragen
Nach Bekanntwerden der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen im Landkreis Emmendingen ist die entsprechende Schutzmaßnahmen sofort von den Behörden umgesetzt. Um das betroffene Unternehmen herum wurde eine Schutzzone von drei Kilometern und eine daran anschließende Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet. Seit vergangenem Freitag waren 38 Teams, bestehend aus jeweils zwei Personen und einem geeigneten Spürhund, im Einsatz, um in den Wäldern und Flusstälern des betroffenen Gebiets nach möglichen Kadavern zu suchen. Außerdem sind weitere Drohnenteams mit Wärmebildkameras vor Ort, um das Vorhandensein toter Wildschweinkadaver auszuschließen.
„Eine schnelle und zuverlässige Überwachung ist in der aktuellen Situation besonders wichtig, um sicherzustellen, dass keine Wildschweine betroffen sind und es sich um ein lokales Ereignis auf dem Betrieb handelt. Die gute Nachricht ist, dass das Virus nach derzeitigem Kenntnisstand nicht aufgetreten ist auf andere Schweinefarmen übergegriffen und die Suchteams haben in den Sperrgebieten keine toten Wildschweine gefunden und bei keinem der bisher von Jägern erlegten und beprobten Wildschweine wurden ASP-Viren nachgewiesen“, teilt Minister Peter Hauk mit .
Seit Freitag, 27. Mai 2022, werden die Wald- und Wiesenflächen in der Schutz- und Überwachungszone systematisch nach erlegtem Wild abgesucht. Bisher wurden die Waldflächen in der Kernzone mit rund 460 Hektar Waldfläche von 53 ASP-Leichenhundeversuchen und die rund 1.200 Hektar Freiflächen von 122 Drohneneinsätzen mit Wärmebildkameras abgesucht. Bisher wurde kein Wildschweinkadaver gefunden.
Vorsichtsmaßnahmen zur Vorbeugung erforderlich
Auch wenn es noch keine Hinweise auf ASP-Erkrankungen in Wildschweinpopulationen gibt, müssen die Vorsorgemaßnahmen zur Prävention und Überwachung auch in diesem Bereich konsequent umgesetzt werden. Hierzu haben die betroffenen Landkreise entsprechende Regelungen per Allgemeinverfügung erlassen. Jagdberechtigte müssen Wildschweine daher vermehrt mittels Ansitzjagd oder Einzeljagd jagen. Alle im gefährdeten Gebiet geschossenen und verletzten Wildschweine müssen serologisch untersucht werden. In der Kernzone sind Erholungssuchende angehalten, die Wege nicht zu verlassen und ihre Hunde an der Leine zu führen.
Dazu werden den Jägern Probenkits zur Verfügung gestellt, die von den chemischen und veterinärmedizinischen Untersuchungsämtern ausgewertet werden. „Die schnelle und einwandfreie Umsetzung der Such- und Überwachungsmaßnahmen zeigt, dass wir auf einen ASP-Ausbruch in Baden-Württemberg gut vorbereitet waren. Ich möchte mich daher bei allen Teams bedanken, die derzeit an der Suche beteiligt sind, sowie allen, die dazu beitragen Erfolg der Überwachungsmaßnahmen. Es gilt nun, weiterhin wachsam zu sein, um weitere Einträge der ASP zu verhindern. Dazu ist es unerlässlich, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten“, sagte Minister Peter Hauk.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Afrikanische Schweinepest (PDF)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Inspiriert von Landesregierung BW