Ländlicher Raum

Handout zu Nassholzlagerplätzen veröffentlicht

Feuchtholzlagerplätze an geeigneten Standorten sind ein wichtiger Beitrag zum wirksamen Holz- und Waldschutz. Das Land hat nun eine Handreichung erstellt, die einen kompakten Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Nassholzlagern geben soll.

„Der Klimawandel stellt sowohl die Forst- als auch die Wasserwirtschaft vor besondere Herausforderungen, und es ist leider zu erwarten, dass extreme Wetterereignisse und Schadorganismen die Wälder immer häufiger heimsuchen“, sagte Umweltministerin Thekla Walker und Forstminister Peter Hauk.

Die Folgen des Klimawandels wirken sich auf das Ökosystem Wald aus und haben es in den letzten Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch Stürme, Dürren und Schadorganismen mussten große Mengen Schadholz geerntet werden. Kommt in kurzer Zeit zu viel Rundholz auf den Markt, kann es zu Störungen kommen, die dazu führen, dass Rundholz nicht rechtzeitig aus dem Wald entfernt werden kann. Qualitätsverluste und Schädigungen des Restwaldes durch Borkenkäfer sind häufig die Folge. Entspannung schaffen in dieser Situation sogenannte Nassholzlager. „Die Bereitstellung genehmigter Nassholzlagerflächen ist ein entscheidender Beitrag zum wirksamen Schutz des Holzes und der Wälder“, sagte Forstminister Peter Hauk. Altholz wird dort gelagert, bewässert und kann so qualitätssichernd über mehrere Jahre aufbewahrt werden. Auf diese Weise kann der ohnehin geringe Pestizideinsatz im Wald weiter minimiert und gleichzeitig die weitere Verbreitung von Borkenkäfern verhindert werden.

Definition von Kriterien und Rahmenbedingungen

„Vor diesem Hintergrund haben das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft einen gemeinsamen Leitfaden entwickelt, der allen beteiligten Institutionen und Behörden einen kompakten Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen geben soll Bedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Nassholzlagern , betonte Umweltministerin Thekla Walker.

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Das Wasser zum Besprengen des Holzes wird meist aus Flüssen und Bächen entnommen. Aus diesem Grund haben beide Ministerien Kriterien und Rahmenbedingungen definiert, um einerseits ausreichend Wasser für die Bewässerung zur Verfügung zu haben und andererseits eine Schädigung der Gewässer und ihrer Bewohner zu vermeiden. Gemeinsames Ziel ist es, nur an Fließgewässern mit ausreichendem Wasserdurchfluss ganzjährig Nassholzlagerflächen zu errichten. Darüber hinaus müssen bei der Standortwahl die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden.

Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Handreichung zur Einrichtung von Nassholzlagerplätzen

Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald- und Naturerlebnis

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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