Wirtschaft

Gericht weist Klagen gegen Grundsteuerreform ab: Neue Regelung steht vor Umsetzung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen die Grundsteuerreform abgewiesen. Die Reform der Grundsteuer wurde notwendig, da die alte Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil am 11. Juni 2024 zwei Klagen gegen die Landesgrundsteuer abgelehnt. Die Klagen betrafen die Bewertung zweier Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform des Landes. Das Finanzministerium sieht sich durch dieses Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass die Landesgrundsteuer verfassungskonform ist.

Für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ändert sich durch dieses Urteil nichts am bisherigen Verfahren. In den nächsten Monaten werden die Kommunen die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festlegen. Auf Basis dieser Hebesätze wird dann die jeweilige Grundsteuer für das Jahr 2025 berechnet. Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden dann ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten.

Die Reform der Grundsteuer war notwendig geworden, da die alte Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde. Als Reaktion darauf haben der Bund und die Bundesländer neue Grundsteuermodelle entwickelt. Baden-Württemberg hat sich für ein eigenes Grundsteuermodell entschieden, bei dem die Bewertung für die Grundsteuer B ausschließlich aus dem Bodenwert erfolgt. Die Berechnung des Grundsteuerwertes hängt allein von der Größe und dem Bodenrichtwert des Grundstücks ab.

Die örtlichen Gutachterausschüsse, die zu den Kommunen gehören, ermitteln den Bodenrichtwert. Anschließend wird der Grundsteuerwert mit einer Steuermesszahl multipliziert. Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, werden steuerlich begünstigt. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem örtlichen Grundsteuerhebesatz und dem Grundsteuermessbetrag, wobei jede Kommune den Hebesatz selbst festlegt.

Insgesamt zeigt dieses Urteil die Notwendigkeit einer Reform der Grundsteuer aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken. Die neue Grundsteuerregelung in Baden-Württemberg wird nun weiterhin umgesetzt, wobei die Kommunen die maßgeblichen Hebesätze festlegen und die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre neuen Grundsteuerbescheide erhalten werden.

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Alexander Schneider

Alexander Schneider ist ein erfahrener Journalist aus Stuttgart, der sich auf Politik und Wirtschaft spezialisiert hat. Er hat Politikwissenschaften und Betriebswirtschaft an der Universität Hohenheim studiert und ist seitdem als Autor und Analyst für verschiedene regionale und überregionale Medien tätig. Alexander ist Mitglied des Verbands der Wirtschaftsjournalisten und hat bereits mehrere Auszeichnungen für seine tiefgründigen Analysen und investigativen Recherchen erhalten. In seiner Freizeit engagiert er sich in lokalen politischen Initiativen und ist ein begeisterter Anhänger des VfB Stuttgart.

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