Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Land beim umstrittenen Projekt Stuttgart 21 nicht zur Beteiligung an den Kostensteigerungen verpflichtet ist. Diese Entscheidung bestätigt die langjährige Rechtsauffassung des Landesverkehrsministeriums.
Bereits im Jahr 2011 hatte die Landesregierung beschlossen, dass das Land keine zusätzlichen Kosten übernehmen werde, die den vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro überschreiten. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte nach dem Urteil vom 7. Mai 2024, dass die Bahn als alleiniger Projektträger für die Finanzierung von Stuttgart 21 verantwortlich sei. Das Land sei nicht verpflichtet, seine Zuschüsse zu erhöhen.
Das langjährige gerichtliche Verfahren habe gezeigt, dass das Land seine Position überzeugend vertreten habe. Die Bahn müsse die Mehrkosten des Bauprojekts alleine tragen. Minister Hermann betonte zudem, dass die sogenannte Sprechklausel im Vertrag keine Zahlungsklausel darstelle.
Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart könnte weitreichende Auswirkungen auf das umstrittene Bauprojekt Stuttgart 21 haben. Die Bahn als Projektträgerin sieht sich nun verstärkt in der Pflicht, die Kosten im Rahmen zu halten und eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Gleichzeitig könnte dies bedeuten, dass das Land keine zusätzlichen finanziellen Belastungen hinnehmen muss und sich weiterhin auf den vereinbarten Kostendeckel berufen kann.
Es bleibt abzuwarten, wie die Bahn auf dieses Urteil reagieren wird und welche Konsequenzen es für den weiteren Verlauf von Stuttgart 21 haben wird. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts markiert jedenfalls einen wichtigen Meilenstein in der Auseinandersetzung um das umstrittene Bauprojekt.