Bürgerbeteiligung

Gentges verlangt rechtmäßige Speicherung von Verkehrsdaten

Justizministerin fordert besseres Gesetz zur Verkehrsdatenspeicherung

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verkehrsdatenspeicherung sorgt für Diskussionen. Das Gericht erklärte am 7. September 2023 die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten als unionsrechtswidrig. Dies bedeutet, dass die entsprechende Regelung des Telekommunikationsgesetzes keine unionsrechtskonforme Beschränkung der Speicherungszwecke vorsieht.

Justizministerin Marion Gentges äußerte sich zu dem Urteil und betonte, dass die Entscheidung des Gerichts keine Aufforderung sein solle, auf Ermittlungen mit Verkehrsdaten komplett zu verzichten und somit im Kampf gegen Internetkriminalität ein Risiko einzugehen. Vielmehr müsse ein besseres und unionsrechtskonformes Gesetz geschaffen werden. Gentges fordert, die unionsrechtskonformen Gestaltungsmöglichkeiten im Kampf gegen Verbrechen umgehend zu nutzen.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits in einem Urteil vom 20. September 2022 festgelegt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, jedoch Ausnahmen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht bekräftigt diese Ausnahmemöglichkeiten und betont, dass die gesetzliche Regelung, die ihm zur Entscheidung vorgelegt wurde, keine entsprechende Beschränkung der Speicherungszwecke enthielt.

Justizministerin Gentges fordert nun, diese unionsrechtskonformen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und insbesondere die Speicherung von IP-Adressen als wichtiges Mittel im Kampf gegen Verbrechen einzusetzen. Sie argumentiert, dass in der digitalen Welt, in der Straftäter zunehmend digital agieren, auch die Ermittlungsbehörden so digital wie möglich ermitteln müssen. Oftmals sind IP-Adressen die einzige Spur, um an Straftäter heranzukommen. Gentges kritisiert, dass der Bundesjustizminister zwar den digitalen Fortschritt fordert, aber im Bereich der Strafverfolgung zentrale Entwicklungen versagt. Besonders im Bereich der Kinderpornografie und des sexuellen Kindesmissbrauchs dürfe der Datenschutz nicht wichtiger sein als das Wohl der schutzlos ausgelieferten Kinder, so die Justizministerin.

Siehe auch  Staat erhöht Zuschuss für Volksschauspiel in Ötigheim

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verkehrsdatenspeicherung wird weiterhin für Debatten sorgen. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf die Forderungen von Justizministerin Gentges reagieren wird und inwieweit ein neues Gesetz geschaffen werden kann, das sowohl den Schutz der Privatsphäre der Bürger als auch die Bekämpfung von schwerer Kriminalität gewährleistet.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"