Das Antragssystem Flächeninformation und Online-Antrag (FIONA) startet im Laufe der 13. Kalenderwoche vom Montag, 27. März 2023 bis 2. April 2023 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2023. Auf Grund der langen Abstimmungsphase sowie zahlreicher zu klärenden Umsetzungsfragen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf europäischer und nationaler Ebene und den damit verbundenen umfangreichen Anpassungen im Antragsverfahren ist die FIONA-Öffnung nicht früher möglich.
Informationspaket für Landwirte
Ein Informationspaket wurde für die Landwirtinnen und Landwirten zusammengestellt. Darin sind folgende Unterlagen enthalten:
- das Merkblatt „Wichtige Informationen zum Gemeinsamen Antrag – GA 2023“
- die Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag
- die Nutzcodeliste
- der Wegweiser durch FIONA
- die Informationsbroschüre zur Konditionalität
- das Infoblatt FFH-Mähwiesen
- die Broschüre Artenreiches Grünland
- die Information zur Online-Befragung „Potenziale landwirtschaftlicher Nebenprodukte für die Bioökonomie in Baden-Württemberg“ (Faltblatt)
Hinweise zur Möglichkeit einer kostenlosen Betriebsanalyse und Beratungsangebote liegen ebenfalls bei.
Zusätzlich erhalten die Landwirtinnen und Landwirte ein Schreiben des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, mit Informationen zu aktuellen agrarpolitischen Themen.
Das Infopaket geht allen Antragstellerinnen und Antragsstellern des Gemeinsamen Antrags 2022 und den inzwischen neu registrierten Antragstellerinnen und Antragsstellern bis Ende März 2023 per Postauslieferung zu. Die Unterlagen für den Gemeinsamen Antrag 2023 sind auch online abrufbar.
Inspiriert von Landesregierung BW