Die Forderung der Energieministerin Thekla Walker nach weiteren Verbesserungen des Finanzierungsrahmens für das Wasserstoffkernnetz stößt auf Kritik, da die aktuellen Änderungen nach Meinung der Ministerin nicht ausreichend sind. Die Ministerin warnt davor, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen nur ein kleineres Netz von den Fernleitungsnetzbetreibern beantragt und gebaut werden könnte, was wiederum negative Auswirkungen auf den Beitrag des Wasserstoffs zum Klimaschutz und zur Energieversorgung hätte. Sie bezweifelt zudem, ob die gesteckten Klimaschutzziele erreicht werden können.
Walker kritisiert auch, dass die Verbesserungsvorschläge, die vom Bundesrat auf Initiative Baden-Württembergs beschlossen wurden, von der Bundesregierung bislang abgelehnt wurden. Diese Vorschläge beinhalten eine Absenkung des finanziellen Selbstbehalts, ein Andienungsrecht der Netzbetreiber und den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
Des Weiteren positiv hervorgehoben wird in der Pressemitteilung, dass bei der Aufstellung der zukünftigen Netzentwicklungspläne für Gas und Wasserstoff auch die Verteilnetze einbezogen werden, die den Transport von den Fernleitungen zu den Kunden vor Ort ermöglichen.
Die Änderungen im Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes umfassen unter anderem eine Verlängerung des Zeitrahmens zur Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes bis zum Jahr 2037 und eine erleichterte Haftung der verbleibenden Fernleitungsnetzbetreiber im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens. Zudem enthält die Änderung Regelungen zum Amortisationskonto und zur zeitlichen Berücksichtigung einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Die Forderung nach einem verbesserten Finanzierungsrahmen für das Wasserstoffkernnetz ist daher von großer Bedeutung, da dies nicht nur für die Erreichung der Klimaschutzziele von Baden-Württemberg und des Bundes entscheidend ist, sondern auch für die wirtschaftlichen Folgen für den Wirtschaftsstandort des Landes. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung die Forderungen von Ministerin Walker aufgreift und entsprechende Verbesserungen umsetzt.