Die Schwerpunkte des Monitorings saisonaler Produkte wie Faschingsgebäck und alkoholfreier Sekt und Wein liefern durchweg positive Ergebnisse. Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg sorgen für unbeschwertes Vergnügen bei ihren Ermittlungen.
„Auch wenn die anstehenden Faschingstage dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie weniger närrisch werden, können wir uns dennoch zur Faschingszeit an den klassischen Mehlspeisen erfreuen. Berliner, Fastnachtskuchle, Quarkbällchen, Apfelbällchen, Narrenriegel et cetera sind immer wieder beliebte Leckereien. Geschuldet Diese Produkte sind aufgrund ihrer Inhaltsstoffe und ihres Herstellungsverfahrens geradezu prädestiniert für die Bildung der Prozessverunreinigung Acrylamid. Dieser Stoff kann natürlich entstehen, wenn kohlenhydratreiche Lebensmittel stark erhitzt werden. Zum Glück ab Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart in den Jahren 2019 bis 2021 wurden in keiner der 60 untersuchten Proben signifikante Gehalte gefunden. In 80 Prozent der Proben wurde überhaupt kein Acrylamid gefunden. Diese positive Beobachtung wird sich auch 2022 fortsetzen, denn auch hier waren alle untersuchten Proben unauffällig“, so die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Huk.
„Ähnlich gut sieht es bei den Untersuchungen der CVUAs Stuttgart und Freiburg zu solchen Backwaren für Transfettsäuren aus. Nur zwei von 68 Proben aus diesem und dem letzten Jahr übertrafen die gesetzliche Vorgabe von drei beziehungsweise fünf Prozent bezogen auf den Fettgehalt.“ Im Vergleich dazu liegt die von der Europäischen Union (EU) im April 2019 festgelegte Grenze bei zwei Prozent bezogen auf den Fettgehalt“, erklärte Minister Hauk. Da die beiden auffälligen Proben jedoch aus dem Februar 2021 stammten, fallen sie noch unter eine Übergangsregelung der EU EU-Gesetzgeber.
Keine Grenzwertüberschreitung bei alkoholfreiem Wein
Alkoholfreie Weine und weinähnliche Produkte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, nicht nur in der Fastenzeit nach Karneval. Von 2019 bis 2021 hat das CVUA Stuttgart 60 umgangssprachlich als „alkoholfreier Sekt“ bezeichnete Produkte und 15 als alkoholfreier Wein deklarierte Produkte daraufhin überprüft, ob die gesetzliche Anforderung erfüllt ist, wonach diese Produkte einen Alkoholgehalt von Nr mehr als 0,5 Volumenprozent. Gleichzeitig wurden auch 33 aromatisierte Produkte auf Basis von alkoholfreiem Wein und fünf Proben von alkoholfreien weinähnlichen Produkten (z. B. alkoholfreier Apfelwein) untersucht. „Der vorgegebene Grenzwert von 0,5 Volumenprozent wurde bei keinem dieser als ‚alkoholfrei‘ deklarierten Produkte überschritten. Erfreulich war, dass 74 Proben einen Alkoholgehalt von weniger als 0,1 Volumenprozent aufwiesen“, sagte Minister Hauk.
Hohe Sicherheit mit Ballons
Ein weiterer Forschungsschwerpunkt des CVUA Stuttgart im Bereich Kunststoffartikel sind Luftballons in allen Formen und Farben, die gerne für Karnevalsdekorationen verwendet werden. das Testergebnisse für die Jahre 2017 bis 2021 zeigen, dass die Grenzwerte für die Freisetzung von Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen weitgehend eingehalten werden. Nur vier von 108 untersuchten Proben lagen über dem zulässigen Grenzwert. „Die Sicherheit von Ballons ist im Allgemeinen gut. Eine sorgfältige Überwachung des Produktionsprozesses durch den Hersteller ist hier aber nach wie vor enorm wichtig“, erklärte Minister Hauk.
„Trotz dieser für die Verbraucher durchweg positiven Erkenntnisse behalten die Lebensmittelchemiker der Chemischen und Veterinärämter weiterhin saisonale Produkte im Auge“, so Minister Hauk abschließend.
Acrylamid erhöht das potenzielle Krebsrisiko
Acrylamid wird als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärte in ihrem Bericht (PDF) aus dem Jahr 2015, dass Acrylamid das potenzielle Krebsrisiko für Verbraucher jeden Alters erhöht. Die produktionsbedingte Verunreinigung sollte daher nach dem ALARA-Prinzip (ALARA = as low as possible achievable) so wenig wie möglich in Lebensmitteln enthalten sein.
Ungesättigte Fettsäuren mit mindestens einer Doppelbindung kommen in der Natur meist in cis-Konfiguration vor. Durch die industrielle Teilhärtung (Teilhydrierung) von Pflanzenölen mit hohem Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren und die Fettraffination entstehen gesättigte Fettsäuren sowie trans-Fettsäuren. Aufgrund der veränderten räumlichen Anordnung und Ausdehnung des Moleküls haben sie höhere Schmelz- und Siedepunkte als die jeweiligen cis-Stereoisomere, so dass sie bei Raumtemperatur halbfest bis fest sind. Negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch einen hohen Verzehr solcher Fettsäuren, wie beispielsweise das erhöhte Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sind eindeutig belegt.
Nitrosamine sind Stoffe, die als krebserzeugend, teilweise sogar als genotoxische Karzinogene eingestuft sind. Diese können direkt mit unserem Erbgut reagieren und dieses schädigen. Nitrosierbare Substanzen sind Vorstufen von Nitrosaminen, die sich während des Herstellungsprozesses und insbesondere bei der Vulkanisation (also der Stabilisierung und Härtung von Kautschukmischungen) aus den dabei verwendeten Hilfsstoffen (zB Dithiocarbamaten und Thiuramen) bilden können. Auch für diese Substanzen gilt das ALARA-Prinzip.
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