Am 30. Mai 2022 veranstaltete das Wirtschaftsministerium das Symposium „Gemeinsam gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung“. Im Mittelpunkt des Symposiums stand die Vernetzung der beteiligten Institutionen und Behörden.
„Wir gehen gemeinsam gegen Arbeitsausbeutung vor und setzen uns für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle ein. Werden Arbeitsnormen verletzt oder rechtswidrige Handlungen vorgenommen, muss dies aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt werden. Die Opfer brauchen kompetente Beratung und bestmögliche Unterstützung“, so Ministerialdirektor Michael Kleiner anlässlich des Fachtag „Gemeinsam gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung“ (PDF), veranstaltet von der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Stuttgart. Im Mittelpunkt des Symposiums steht die Vernetzung der beteiligten Institutionen und Behörden. „Das Thema Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft ist sehr komplex. An der Lösung solcher Fälle sind sehr viele Behörden beteiligt, da ist eine gute Vernetzung unerlässlich“, erklärt Kleiner.
Für die Bündnis für faire Arbeitsmigration sagte der Vizepräsident des Staates Deutscher Gewerkschaftsbund in Baden-Württemberg, Maren Diebel-Ebers: „Ausbeutung der Arbeitskraft geht uns alle an. Jeder Fall ist für die Betroffenen eine persönliche Katastrophe, destabilisiert die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und verzerrt den Wettbewerb. Als Gewerkschaften setzen wir uns für gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten im Land ein – egal, ob sie aus der Ukraine geflohen sind oder als Erntehelfer auf unseren Feldern arbeiten. Es braucht effektive und umfassende Kontrollen sowie niedrigschwellige Beratungsangebote.“
Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung der Arbeitskraft
Charakteristisch für den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist die Ausbeutung der Person und ihrer Arbeitskraft aufgrund von Nötigung, Täuschung oder einer Notlage und daraus resultierender Abhängigkeit. Die Betroffenen sind oft in der Lage, ihre Arbeitskraft ohne angemessene Vergütung oder unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen einzusetzen. Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung findet verdeckt in verschiedenen Branchen statt, beispielsweise im Baugewerbe, im Pflege- und Reinigungsbereich, in der Landwirtschaft, Logistik oder in der Fleischproduktion. Fehlende Sprach- und Rechtskenntnisse, Hürden beim Zugang zum regulären Arbeitsmarkt und aufenthaltsrechtliche Regelungen können Zwangssituationen begünstigen, Betroffene aber auch daran hindern, ausbeuterische Arbeitssituationen zu verlassen.
„Uns ist aber auch wichtig, deutlich zu machen, dass keine Branche unter Generalverdacht gestellt wird. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber im Südwesten verhält sich selbstverständlich gesetzeskonform und fair gegenüber ihren Mitarbeitern“, betonte Kleiner.
Breites Spektrum an Formen der Ausbeutung
Über Beratungsstellen werden immer wieder Fälle gemeldet, in denen die gesetzlichen Grundregeln eines Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten werden. Die Betroffenen werden unangemessen oder gar nicht bezahlt. Weitere Merkmale der Arbeitsausbeutung sind dubiose vertragliche Vereinbarungen oder das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags. Betroffenen werden rechtswidrig Ansprüche aus der Sozialversicherung sowie Schutzrechte wie Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen oder Mindestlohnregelungen verwehrt, etwa durch Vortäuschung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. So wird beispielsweise für die Unterbringung oder den Transport von der Unterkunft zum Arbeitsplatz ein unverhältnismäßig hoher Betrag vom Lohn abgezogen. Es gibt keine allgemeingültige Definition von Arbeitsausbeutung, vielmehr gibt es ein breites Spektrum an Formen der Ausbeutung.
Die baden-württembergische Landesregierung hatte sich bereits im vorangegangenen Koalitionsvertrag zum Schutz entsandter Arbeitnehmer vor schlechten Arbeitsbedingungen verpflichtet und sich zum Ziel gesetzt, einen Runden Tisch „Gemeinsam gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung“ einzurichten. Das Wirtschaftsministerium hat diesen Runden Tisch 2018 ins Leben gerufen, um mit den beteiligten Ressorts und Institutionen Verbesserungen in der Prävention und Intervention zu erreichen.
Inspiriert von Landesregierung BW