
Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet begrüßt die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Anspruch auf eine angemessene Finanzierung, die unabhängig, sachverständig und außerstaatlich festgelegt wird.
Staatssekretär für Medien Rudi Hoogvliet begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Der öffentliche Rundfunk hat ein verfassungsmäßiges Recht auf angemessene Finanzierung. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht nach dem aktuellen parteipolitischen Gusto der Christlich-Demokratischen Union in Sachsen-Anhalt ausgearbeitet, sondern zu Recht unabhängig, sachverständig und nichtstaatlich festgelegt. Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Ansicht hier klar und deutlich bestätigt hat. Gerade in Zeiten von Desinformation und Verschwörungsmythen ist ein sorgfältig recherchierter, faktenbasierter öffentlicher Rundfunk ein Leuchtfeuer für eine informierte Gesellschaft und damit letztlich auch von elementarer Bedeutung für den Zusammenhalt der Bevölkerung. „
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Inspiriert von Landesregierung BW