Im Rahmen eines digitalen Parlamentsabends erörterte Verbraucherschutzminister Peter Hauk mit Experten und Abgeordneten die Möglichkeiten der nationalen Regulierung von Energiepreisvergleichsportalen.
„Energiepreisvergleichsportale weisen Einsparpotenziale auf und ermöglichen den Verbrauchern grundsätzlich mehr Transparenz, beispielsweise beim Vergleich von Gas- und Stromtarifen. Mit ihren werbe- und provisionsorientierten Geschäftsmodellen werden auch die führenden Vergleichsportale in Deutschland zunehmend kritisiert. Transparenz und Unabhängigkeit ist entscheidend für das Vertrauen in Energiepreisvergleichsportale. Wir brauchen daher verbindliche Qualitätsstandards, die den Interessen der Verbraucher gerecht werden „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Haukanlässlich der Online-Konferenz „Verbraucherfreundliche Energiepreisvergleichsportale – Wie könnte eine nationale Regulierung aussehen?“ im Rahmen eines digitalen Parlamentsabends vom Landesvertretung Berlin.
Vergleichsportale müssen Qualitätsstandards entsprechen
In der fast unüberschaubaren Vielfalt von Angeboten, die sich aus der Liberalisierung der Energiemärkte ergeben hat, sind Energiepreisvergleichsportale eine unverzichtbare Unterstützung für die Verbraucher. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden.
„Die Vergleichsergebnisse und Rankings eines Vergleichsportals sollten objektiv sein und Provisionszahlungen von Stromversorgern und Unternehmensverbänden sollten offengelegt werden. Es ist besonders wichtig, dass voreingestellte Suchkriterien verbraucherfreundlich sind. Filteroptionen und die Auswahl von Suchkriterien sollten transparent und verständlich sein. Dies gilt auch für die Berechnung möglicher Einsparungen und für die Offenlegung der Methode zur Berechnung der Kosten und gegebenenfalls der Prämien über die gesamte Vertragslaufzeit “, erklärte der Minister. Weitere Qualitätskriterien könnten sein: Informationen zu Verbindungen mit anderen Vergleichsportalen, Kennzeichnung mehrerer Marken und / oder mehrerer Tarife desselben Anbieters bei der Darstellung des Tarifvergleichs und Kennzeichnung bei begrenzter Marktabdeckung.
„Alle Informationen auf den Portalen sollten leicht zugänglich und gut sichtbar sein. Die Definition und Überwachung der Standards könnte von der Bundesnetzagentur als zuständiger nationaler Aufsichts- und Regulierungsbehörde für den Energiemarkt oder vom Bundeskartellamt erfolgen “, fuhr der Minister fort. Als Alternative zu einem zertifizierten kommerziellen Vergleichsportal ermöglichen die Anforderungen der europäischen Richtlinie auch Regierungsbehörden, ein solches Vergleichsportal zu betreiben. Hauk sah diese Möglichkeit angesichts der Vielfalt und Größe bereits bestehender, privat betriebener Portale eher skeptisch. „Ich bin gespannt auf die Entwürfe der Bundesregierung für eine nationale Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zu den Spezifikationen für Vergleichsinstrumente, die bis Ende 2020 vorliegen müssen.“
EU-Binnenmarktrichtlinie im Fokus
Die Diskussion des Digitalpanels in Berlin konzentrierte sich auf die nationale Umsetzung der europäischen Anforderungen, insbesondere aus dem Binnenmarktrichtlinie der Europäischen Union (2019/944) und ihre Auswirkungen auf Energiepreisvergleichsportale. Diese Richtlinie ist aus Verbrauchersicht besonders interessant, da sie in Kapitel III erstmals den Verbraucherschutz im Allgemeinen behandelt und in Artikel 14 insbesondere Bestimmungen zu Vergleichsinstrumenten enthält.
Auf Einladung von Minister Peter Hauk, Peter Reese (Geschäftsführer e5 media GmbH), Andreas Renner (Leiter Politik und Regierungsangelegenheiten EnBW Energie Baden-Württemberg AG), Peter Krümmel (Leiter Strategie und Grundfragen Vertrieb / Endkundenmarkt) beim BDEW Bundesverband für Energie und Wasserwirtschaft eV), Lasse Schmid (Geschäftsführer CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH), Dr. Thomas Engelke (Leiter des Energie- und Bauteams, Bundesverbraucherverband eV), Dr. Joachim Pfeiffer (Wirtschaft und energiepolitischer Sprecher der CDU / CSU-Fraktion), Tabea Rößner (Sprecherin für Netzwerkpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsgruppe ALLIANCE 90 / THE GREENS) und Dr. Johannes Fechner (Sprecher der Rechts- und Verbraucherschutzgruppe der SPD) Gruppe). Die digitale Veranstaltung wurde von Prof. Dr. Christian Thorun aus moderiert ConPolicy, Institut für Verbraucherpolitik.
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