In einer jüngsten Gerichtsentscheidung wurde ein ehemaliger Vertrauenslehrer aus dem Süden des Oberbergischen Kreises zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Lehrer wurde des sexuellen Missbrauchs an drei Schülern für schuldig befunden. Zusätzlich wurde er verpflichtet, einem der Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, nachdem sich beide Parteien im Rahmen einer Adhäsionsklage darauf geeinigt hatten.
Das Gericht stellte fest, dass der 57-jährige Lehrer über einen Zeitraum von fast 18 Jahren mindestens 13 Mal die Kinder und Jugendlichen missbraucht hatte. Der Angeklagte gestand alle Vorwürfe in einem nicht-öffentlichen Geständnis, das auf Anraten seines Anwalts erfolgte.
Aufgrund der langen Zeitspanne der Verbrechen sah sich das Gericht gezwungen, die Straftaten unterschiedlich zu bewerten. Der Missbrauch erstreckte sich über die Jahre 2003 bis 2021, in denen das Sexualstrafrecht mehrfach verschärft wurde. Das Gericht musste daher auch die damals geltenden Gesetze auf die zurückliegenden Übergriffe anwenden.
Zur Durchsuchung der Wohnung des Lehrers kam es im Juni 2021 nach einer Anzeige eines der Opfer. Dabei wurden Dateien mit heimlich aufgenommenen Videos und Fotos sichergestellt. Ein Sachverständiger attestiere dem Täter eine pädophile Neigung, die es ihm ermöglichte, sich gezielt an männlichen Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren zu vergreifen. Der Täter nutzte seine Position als Vertrauenslehrer, um einen engeren Kontakt zu den Opfern herzustellen.
Ein besonderes Beispiel für das Ausnutzen seiner Position war der Fall eines damals 13-jährigen Jungen, der bereits früher Opfer sexueller Übergriffe geworden war. Durch die Anmeldung des Jungen an der Schule, um seine traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten, konnte der Lehrer das Vertrauen des Jungen während der Fußballweltmeisterschaft 2006 erschleichen.
Der Schuldspruch wurde von einem mittlerweile 31-jährigen Nebenkläger – einem der Opfer, welches den Stein mit einer Anzeige vor drei Jahren ins Rollen brachte – aufmerksam verfolgt. Der Richter wies den Verurteilten darauf hin, welche schwerwiegenden Folgen sein Handeln für die Opfer hatte.