Neuer Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart ernannt
Stuttgart, den 23. Oktober 2023 – In einer feierlichen Zeremonie im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart wurde Dr. Andreas Singer offiziell als neuer Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart eingeführt. Der bisherige Präsident, Cornelia Horz, wurde nach fünf Jahren an der Spitze des Gerichts feierlich verabschiedet. Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, würdigte die Verdienste von Horz und äußerte ihre Zuversicht in Singer als ihren Nachfolger.
In ihrer Rede betonte Ministerin Gentges die herausragenden Leistungen von Cornelia Horz während ihrer Amtszeit. Horz hatte vor ihrem Jurastudium ein Rechtspflegerstudium absolviert und war 1987 in den höheren Justizdienst eingetreten. Nach verschiedenen Stationen, unter anderem als Präsidentin des Justizprüfungsamts, der Landgerichte Ravensburg und Stuttgart, leitete sie als erste Frau das Oberlandesgericht Stuttgart. Die Ministerin lobte Horz für ihre menschliche Art, ihre Gesprächsbereitschaft und ihre Verlässlichkeit, die einen positiven Einfluss auf die Stuttgarter Justiz hatten. Sie bedankte sich herzlich für Horz‘ Einsatz und Betonung ihrer Rolle als leidenschaftliche Richterin.
An den neuen Präsidenten, Dr. Andreas Singer, gerichtet, äußerte sich Ministerin Gentges zuversichtlich über seine Eignung für die herausfordernde Position. Sie lobte sein Organisationstalent, seine vielfältigen Erfahrungen und seine Fähigkeit, Veränderungsprozesse anzustoßen. Sie ermutigte ihn, die demografische Veränderung, die Digitalisierung und den zunehmenden Vertrauensverlust in staatliche Institutionen anzugehen und gemeinsam mit der Justiz Baden-Württemberg neue Ideen und Visionen zu entwickeln.
Dr. Andreas Singer, 1971 in Stuttgart geboren und aufgewachsen, trat 1998 in den Justizdienst ein. Nach seinem Jurastudium in Tübingen und Leiden (Niederlande) sowie seinem Referendariat beim Landgericht Stuttgart, war er zunächst als Strafrichter beim Amtsgericht Stuttgart tätig. Anschließend folgte eine vierjährige Abordnung ans Justizministerium, wo er im IT-Referat und als Pressesprecher arbeitete. Von 2003 bis 2006 kehrte er zum Landgericht Stuttgart zurück und war dort vor allem mit Presse-, Wettbewerbs- und Urheberrecht befasst. Als Geschäftsführer organisierte er zudem den 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart.
Im Jahr 2007 wurde Dr. Singer zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt und war den Senaten für Gesellschaftsrecht zugeordnet. 2009 wurde er zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Stuttgart ernannt und 2011 übernahm er die Leitung der Abteilung I des Justizministeriums. Als Präsident des Landgerichts Stuttgart wurde er schließlich im Jahr 2018 ernannt.
Der Wechsel an der Spitze des Oberlandesgerichts Stuttgart wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Justiz Baden-Württembergs haben. In Hinblick auf den demografischen Wandel und die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche sind neue Ideen und Visionen gefragt, um die Justiz effektiv und zeitgemäß zu gestalten. Dr. Singer wird dabei eine maßgebliche Rolle spielen und mit seinem Organisationstalent und seiner umfangreichen Erfahrung dazu beitragen, die Herausforderungen anzugehen und die Justiz für die Zukunft zu stärken. Ministerin Gentges äußerte ihre Zuversicht, dass Dr. Singer diese Aufgabe mit seinen Fähigkeiten und seinem Engagement erfolgreich bewältigen wird.