Nordrhein-Westfalen beherbergt zahlreiche Konsulate und diplomatische Vertretungen in Städten wie Bonn, Düsseldorf, Köln und dem Ruhrgebiet. Für Diplomaten gelten aufgrund ihrer Immunität besondere Regeln, die sie strafrechtlich nicht belangbar machen. Dies hat Auswirkungen, da Diplomaten, wie in Berlin beobachtet, oft Regeln ignorieren, insbesondere im Straßenverkehr. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der Verstöße in Berlin um zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was zu einem Verlust von ca. 379.010 Euro an Verwarn- und Bußgeldern führte.
Im Gegensatz dazu verfolgt das Land Nordrhein-Westfalen keine Verkehrsverstöße, die direkt mit Diplomaten in Verbindung stehen. Ein Sprecher des Landesinnenministeriums bestätigte, dass die Polizei NRW keine statistische Erfassung solcher Verstöße durchführt und keine Kenntnis über verlorene Gelder hat. Es findet keine statistische Auswertung oder Übersicht über diese Delikte statt, da dies als nicht zielführend für die Polizei- und Ordnungsbehörden angesehen wird.
Das Landesinnenministerium differenziert zwischen Verkehrsstraftaten, die von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden, und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bei ersteren werden die Behörden das Bundesamt der Justiz oder das Auswärtige Amt informieren. Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen fallen unter die Zuständigkeit der Bußgeldstellen der Kommunen, die das Auswärtige Amt benachrichtigen, sofern es sich nicht um geringfügige Verstöße handelt.
In jedem Fall werden Verkehrsverstöße von Diplomaten nicht an die Polizei gemeldet, was bedeutet, dass keine Buß- oder Verwarngelder verhängt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass deutsche Diplomaten im Ausland einen ähnlichen Schutz genießen, wobei Strafen möglicherweise deutlich höher ausfallen als in Deutschland.