Ab dem 16. März 2022 sind medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie Unternehmen verpflichtet, Beschäftigte ohne Impf-, Genesungs- oder Kontraindikationsnachweis zu melden. Das Gesundheitsministerium hat dafür ein digitales Meldeportal freigeschaltet.
Grundsätzlich sollen Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen künftig nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus sind geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ab Mittwoch, 16. März 2022, a einrichtungsbezogene Impfpflicht. Um die Übermittlung an die Gesundheitsämter so einfach wie möglich zu halten, stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine landesweite und sichere Datenübermittlung zur Verfügung digitales Meldeportal verfügbar, die am Dienstag, 15. März 2022 um 00:00 Uhr freigeschaltet wurde
Inspiriert von Landesregierung BW