Soziales

Digitales Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 sind medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie Unternehmen verpflichtet, Beschäftigte ohne Impf-, Genesungs- oder Kontraindikationsnachweis zu melden. Das Gesundheitsministerium hat dafür ein digitales Meldeportal freigeschaltet.

Grundsätzlich sollen Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen künftig nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus sind geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ab Mittwoch, 16. März 2022, a einrichtungsbezogene Impfpflicht. Um die Übermittlung an die Gesundheitsämter so einfach wie möglich zu halten, stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine landesweite und sichere Datenübermittlung zur Verfügung digitales Meldeportal verfügbar, die am Dienstag, 15. März 2022 um 00:00 Uhr freigeschaltet wurde

Inspiriert von Landesregierung BW

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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