Am 3. Februar 2022 führt das Gesundheitsministerium eine digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch. Es bietet ein Forum für Angehörige der Gesundheitsberufe, um Fragen zu obligatorischen Impfungen zu stellen. Die Veranstaltung wird live übertragen.
Am kommenden Donnerstag, 3. Februar 2022, von 19:00 bis 20:00 Uhr, veranstaltet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sie wird über die Bleiben Sie dranBW-Website Liveübertragung. Fragen können im Vorfeld und auch während der Veranstaltung gestellt werden frage@dranwandern-bw.de eingereicht werden. Sie werden während der Veranstaltung beantwortet.
Forum für Fragen rund um das Thema Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Wie schützen wir insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen, Kranke und Menschen mit Behinderungen vor einer Corona-Infektion? Um diesen besonders gefährdeten Personen zusätzlichen Schutz zu bieten, tritt am 15. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen Impf- bzw. Genesungsnachweise vorlegen . Die Impfung der Mitarbeiter dieser Einrichtungen stellt einen wichtigen zusätzlichen Schutzschild für diese besonders schutzbedürftige Personengruppe dar.
Die meisten Mitarbeiter in diesem Bereich sind sich ihrer Verantwortung bewusst und wurden daher bereits zweimal geimpft und verfügen somit über eine Grundimmunisierung, viele von ihnen haben bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten, sind also aufgefrischt. Manche Mitarbeiter fragen sich daher, warum die Verpflichtung nur auf ihren Personenkreis beschränkt ist. Zudem stellen sich Fragen zur Durchsetzbarkeit und Kontrolle einrichtungsbezogener Impfpflichten.
Vertreter des Sozialministeriums beantworten Fragen
Der Leiter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, Prof. Dr. Uwe Lahl, gemeinsam mit weiteren Vertretern des Sozialministeriums.
Es gibt:
- Prof. Dr. Uwe Lahl, Leiter der Geschäftsstelle
- Dr. Tobias Schneider, Leiter Dezernat 3 – Soziales
- Dr. Thilo Walker, Leiter Dezernat 5 – Gesundheit
- Christine Engelhardt, Leiterin der Abteilung 6 – Sozialversicherungen
- Dr. Jochen Wehrle, Abteilung 7 – Landesgesundheitsamt
Hintergrundinformationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Medizinisches und pflegerisches Personal haben eine besondere Verantwortung, wenn es um die Versorgung von Hochbetagten, Pflegebedürftigen sowie chronisch Kranken und Menschen mit Behinderungen geht. Der enge und oft intensive Kontakt mit Risikopersonen macht eine umfassende Impfung des Personals in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen erforderlich. Dies trägt zu einem zuverlässigen Schutz vor dem Coronavirus bei und verhindert eine weitere Ausbreitung des Virus. Der Stichtag für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März wurde gewählt, um allen ungeimpften Personen aus diesem Bereich ausreichend Zeit für eine vollständige Impfung zu geben.
Impfaktion in Baden-Württemberg „stay tunedBW“
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserer Botendienst erhalten Sie alle Änderungen und wichtigen Informationen immer als Push-Nachricht auf Ihr Handy.
.
Inspiriert von Landesregierung BW