Soziales

Die Warnstufe gilt voraussichtlich ab dem 17. November 2021

Die Warnstufe in Baden-Württemberg gilt voraussichtlich ab Mittwoch, 17. November 2021. Dann ist der Zugang in vielen Lebensbereichen oft nur Geimpften und Genesenen möglich.

Am Dienstag, 16. November 2021, werden die Intensivstationen des Landes voraussichtlich am zweiten Werktag in Folge sein mehr als 390 COVID-19-Patienten behandelt. Das bedeutet, dass in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die 2G-Regel gilt daher ab Mittwoch, 17. November 2021, in vielen Bereichen, zum Beispiel in Restaurants, Museen, Ausstellungen oder Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

Übersicht über die aktuellen Corona-Bestimmungen in den einzelnen Bereichen (PDF)

„Die Lage in den Krankenhäusern ist kritisch, Operationen müssen verschoben werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. Wir alle wissen, wie die Lösung und der Ausweg aus der Pandemie aussehen. Impfungen sind der Schlüssel zur Bekämpfung des Virus. Geimpft werden, kontaktieren Sie bitte Ihr Hausarzt oder nimm lokale Impfangebote wahr. Außerdem appelliere ich an alle, die bereits geimpft sind, die Masken- und Hygieneregeln gerade in der aktuellen Situation weiterhin konsequent einzuhalten, bei Symptomen einen Corona-Test zu machen und den Kontakt zu anderen Personen bis zum Ergebnis zu reduzieren . „

Einschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Personen

In der Alarmstufe darf sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, der Zugang für nicht geimpfte Personen ist nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausnahmen von der 3G-Regel sind Grundversorgungsgeschäfte, Outdoor-Märkte sowie Abhol- und Lieferangebote (eine Liste finden Sie in unseren FAQ und am Ende der Nachricht). Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder anderen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt 2G im Innenbereich, 3G im Außenbereich mit PCR-Test obligatorisch.

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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind grundsätzlich von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen ausgenommen. Hierfür reicht in der Regel ein Antigen-Schnelltest aus. Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Studierendenausweises oder eines geeigneten Nachweises über den Studierendenstatus Zutritt.

Gesundheitsminister Manne Lucha betonte: „Wenn die bundesweite Warnung nicht wie prognostiziert am Mittwoch in Kraft treten sollte, müsste sie für Landkreise mit sehr hohen Inzidenzen, wie zuletzt in Biberach, auf jeden Fall vorgezogen werden.“

Stufenplan für Baden-Württemberg

Mit der Corona-Verordnung vom 15. September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Ebenen definiert, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Experten aus der medizinischen Praxis entwickelt wurden:

Grundstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Warnstufe bundesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: Die 7-Tage-Krankenhausinzidenz (Anzahl der stationär aufgenommenen COVID-19-Erkrankten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder mehr als 250 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen .

Warnstufe: 7-Tage-Krankenhausinzidenz (Anzahl der stationär aufgenommenen COVID-19-Erkrankten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder von 390 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen .

Dass Landesgesundheitsamt (LGA) gibt den Eintritt der jeweiligen Etappe durch Veröffentlichung im Internet bekannt. Dies basiert auf den von der LGA veröffentlichten Zahlen in Lagebericht. Um in das jeweilige Stadium eintreten zu können, ist es erforderlich, dass an fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen die für ein Stadium relevante Anzahl der Krankenhauseinweisungen erreicht oder überschritten oder an zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen die Inanspruchnahme der Intensivbetten erfolgt ist. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn der Wert einer Stufe an fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen unter die entsprechende Zahl fällt. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der betreffenden Werktage nicht. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntgabe.

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Was gehört zur Grundversorgung?

Aufgrund der besonderen Bedeutung von Geschäften, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, beispielsweise mit Lebensmitteln oder anderen notwendigen Gütern sowie Märkten außerhalb geschlossener Räume, ist der Zugang zu diesen nicht geimpften und nicht genesenen Personen auch in die Alarmstufe.

Zu den Geschäften des Universaldienstes gehören

  • Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel inkl. Direktvermarkter (Hofladen)
  • Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Produkte
  • Metzgerei
  • Bäckereien und Konditoreien
  • Wochenmärkte.
  • Verteilungspunkte der Boards
  • Apotheken
  • Reformhäuser
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Orthopädischer Schuhtechniker
  • Hörgeräteakustiker
  • Optiker
  • Babygeschäfte
  • Verkauf von Zeitschriften und Zeitungen
  • Tankstellen
  • Reise- und Kundencenter für den Ticketverkauf im ÖPNV
  • Postämter und Paketdienste
  • Banken und Sparkassen
  • Chemische Reinigungen und Waschsalons
  • Verkaufsstellen für Tierbedarf und Futtermittel
  • Floristen
  • Kindergärten
  • Baumschulen und Gartencenter
  • Bau- und Raiffeisenmärkte ohne Sortimentsbeschränkung
  • Großhandel

In Zweifelsfällen entscheidet die örtlich zuständige Behörde unter Begutachtung der Situation vor Ort.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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