In seiner 83. Sitzung befasste sich der Staatliche Beirat für Tierschutz unter anderem mit dem illegalen Handel mit Welpen und den Tierschutzbestimmungen für das Schlachten.
Die 83. Sitzung des Staatlicher Beirat für Tierschutz fand am 30. November 2020 im Ministerium für ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz als Online-Konferenz statt.
Illegaler Welpenhandel
Der Staatliche Beirat für Tierschutz hat sich mehrfach mit dem Thema des illegalen Welpenhandels befasst. Hundewelpen werden in Osteuropa oft unter unerträglichen Bedingungen in der reinen Zucht gezüchtet und europaweit vermarktet, meist über Angebote im Internet. Transporte, die große Tiermengen nach Deutschland oder in andere Länder bringen, werden in Baden-Württemberg immer wieder kontrolliert. Die Tiere sind oft krank, meist viel zu jung und nicht richtig geimpft. Zoll, Polizei, Veterinärbehörden und Tierheime stellen in diesen Fällen enorme Herausforderungen. Tierschutz- und Tiergesundheitsanforderungen werden regelmäßig verletzt.
Rückmeldungen werden an die Herkunftsländer und auch an die Internetplattformen gesendet, die sie anbieten, führen jedoch in der Regel nicht zu den erforderlichen Maßnahmen in den Herkunftsländern. In seiner Entschließung empfiehlt der Staatliche Beirat für Tierschutz daher, die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Veterinärämtern und Staatsanwälten durch regelmäßige gemeinsame abteilungsübergreifende Schulungen zu verstärken und die Einrichtung von auf Tierschutz spezialisierten Staatsanwälten zu prüfen.
Ein weiteres Problem ist das massive Angebot an Hunden und Katzen, sogenannten moderierten Rassen mit manchmal massiven Gesundheitsproblemen, die häufig die Kriterien der verbotenen Folterzucht erfüllen. Insbesondere kurzköpfige und zwergartige Hunderassen wie der Mops, die französische Bulldogge oder Chihuahua und andere sogenannte Zwergenrassen werden unabhängig von den rassbedingten Gesundheitsproblemen massenhaft angeboten. Regelmäßig werden auch sogenannte Kampfhunderassen eingeführt. Vor allem die Interessenten / potenziellen Käufer, die diesen Markt am Laufen halten, müssen dies dringend überdenken.
Minister Peter Hauk sagte: „Jeder, der Tiere aus illegalem Handel kauft, muss wissen, dass sie mafiaähnliche Strukturen unterstützen und zu massivem Tierleid beitragen. Oft verursachen solche vermeintlich billig erworbenen Tiere enorme Folgekosten und Haltungsprobleme und landen dann wieder in den Tierheimen. Hunde sollten von vertrauenswürdigen einheimischen Züchtern gekauft werden. Hier sollte auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, einen Hund oder ein anderes Tier aus dem Tierheim zu übernehmen. In jedem Fall muss der Kauf eines Haustieres sorgfältig abgewogen werden. Dies gilt besonders jetzt vor Weihnachten. Tiere eignen sich nicht als spontane Weihnachtsgeschenke. Sie brauchen ein Leben lang gute Pflege und Aufmerksamkeit. „“
Tierschutz beim Schlachten
Der Tierschutzbeirat hatte sich bereits am 22. Oktober 2020 in einer von Minister Hauk einberufenen Sondersitzung mit den aktuellen Vorfällen in Schlachthöfen in Baden-Württemberg befasst. In der laufenden Sitzung begrüßte der Beirat ausdrücklich die geplanten umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes während der Schlachtung. Der Landesbeirat für Tierschutz wird in seiner eigenen Arbeitsgruppe aktiv in den Dialogprozess einbezogen, der bereits begonnen hat, den Tierschutz in den Schlachthöfen in Baden-Württemberg zu verbessern. Der dafür geplante „Runde Tisch“ mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Industrie und Tierschutz wird ausdrücklich begrüßt.
Staatlicher Beirat für Tierschutz
Der Staatliche Beirat für Tierschutz berät das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Der Beirat sollte zu grundlegenden Fragen des Tierschutzes sowie zu spezifischen Tierschutzproblemen angehört werden. Der Beirat besteht aus dem Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie Ehrenmitgliedern von Verbänden und Organisationen.
Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Tierschutz
Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Staatlicher Beirat für Tierschutz
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