Der Internet-Sender DAZN hat im Streit mit der Deutschen Fußball Liga die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingeschaltet, wie ein Unternehmenssprecher der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Der Konflikt entstand, nachdem die DFL das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an den Pay-TV-Anbieter Sky vergeben hatte. DAZN behauptet, die DFL habe ihr lukrativeres Angebot abgelehnt, da eine kurzfristig verlangte Bankbürgschaft nicht innerhalb eines Tages beschafft werden konnte. Das Rechte-Paket B umfasst Spiele am Samstag um 15.30 Uhr, am Freitagabend und Relegationspartien.
Die DFL verteidigt die Vergabe des Pakets an einen anderen Bieter und gibt an, dass DAZN nicht ausschreibungskonform agierte, weshalb ihre Angebote nicht berücksichtigt wurden. Die Ligaverband weist den Vorwurf von DAZN, nicht ausreichend über die Vergabebedingungen informiert worden zu sein, zurück. Der Streit wird nun juristisch geklärt, wobei das Schiedsgericht eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts anstrebt. Sollte keine Einigung erzielt werden, fällt das Schiedsgericht eine bindende Entscheidung, die vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße angefochten werden kann.
In der Regel dauern Schiedsverfahren kürzer als Verfahren vor staatlichen Gerichten, da sie nur in einer Instanz stattfinden. Der DFL-Streit mit Discovery/Eurosport wegen ausbleibender Millionen-Zahlungen im Jahr 2020 hat insgesamt fast ein halbes Jahr gedauert. Nun steht die Entscheidung des Schiedsgerichts bevor, die sich wie ein rechtskräftiges Urteil auswirkt und vor ordentlichen Gerichten nur in Ausnahmefällen angefochten werden kann.