Am 31. Dezember 2020 trat das Gesetz zur Stärkung der Rechte freiwilliger Helfer im Katastrophenschutz in Kraft. Gleichzeitig stellte das Innenministerium die „Ausnahmesituation“ fest. Dies bedeutet, dass Freiwillige im Katastrophenschutz nun eine Erstattung der Kosten erhalten können.
„Mit dem Bau und Betrieb der Corona-Impfzentren ist gerade jetzt die Freiwilligenarbeit im Katastrophenschutz wieder besonders gefragt. Wir unterstützen diejenigen, die ehrenamtlich im Katastrophenschutz arbeiten, und nennen die „Ausnahmesituation“. Dies ermöglicht es den Freiwilligen, eine Entschädigung für Kosten und Schäden zu gewähren und die Betriebskosten der verwendeten Fahrzeuge zu decken – über die vertraglichen Bestimmungen hinaus, die bereits im Bereich der Impfzentren bestehen “, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am Sonntag, 3. Januar 2021. Anlass war das Inkrafttreten der Gesetz zur Stärkung der Rechte von Freiwilligen im Katastrophenschutz am 31. Dezember 2020.
Die Kernpunkte der neuen Rechtsverordnung sind die Einführung des Begriffs „außergewöhnliche Betriebssituation“ in das staatliche Katastrophenschutzgesetz, um die freiwillige Arbeit der Helfer der Hilfsorganisationen zu erleichtern und auch in Fällen unterhalb der Katastrophe rechtlich abzusichern Schwelle. Gleichzeitig werden die Vorschriften über die Freilassung eines Helfers und die Gewährung von Verdienstausfällen im Bereich „Ausnahmesituationen“ erweitert. Schließlich bietet das Gesetz die Grundlage für die Einführung eines angemessenen, pauschalen finanziellen Beitrags des Staates für die Aus- und Weiterbildung sowie der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung für die freiwilligen Arbeitskräfte der Hilfsorganisationen.
Bei dieser Gelegenheit bedankt sich Innenminister Thomas Strobl noch einmal ausdrücklich bei den vielen am Katastrophenschutz Beteiligten: „Insbesondere die Koronapandemie zeigt eindrucksvoll, dass wir uns auf unseren starken Katastrophenschutz verlassen können. Wir sind besonders den vielen freiwilligen Helfern zu Dank verpflichtet. „“
Das Inkrafttreten des Gesetzes bildet nun erstmals die Grundlage für die Ermittlung der „Ausnahmesituation“, um den Einsatz von Freiwilligen der Hilfsorganisationen zu erleichtern. Das Innenministerium nutzte diese Gelegenheit und bestimmte gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Ausnahmesituation im ganzen Land. Im Frühjahr, während der ersten Welle der Pandemie, wurde der Einsatz dieser Freiwilligen kurzfristig durch die Richtlinie zur Sicherung der Rechte der Helfer sichergestellt. Dies kann nun dauerhaft gesetzlich garantiert werden.
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