
Die Wähler müssen am 14. März im Wahllokal auf dem Landtagswal eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Es ist auch wichtig, Abstand zum Wahllokal zu halten und die Desinfektionsoptionen zu verwenden.
„Für die Wähler, die sich für eine Wahl im Wahllokal entscheiden, und vor allem für die rund 80.000 freiwilligen Wahlhelfer, wollen wir einen möglichst sicheren Wahltag“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der letzten Änderung der Corona-Verordnung. Dort wurden Regelungen zum Infektionsschutz bei Wahlen aufgenommen. Neben den Landtagswahlen gelten die Regeln auch für Bürgermeisterwahlen und Referenden.
Die Wähler müssen im Wahllokal eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, wie sie es gewohnt sind, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder im Supermarkt einkaufen. Ausnahmen sind nur aufgrund eines ärztlichen Attests oder eines anderen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und für den gleichzeitig keine Ausnahme gilt, kann im Wahllokal nicht abstimmen. Es ist auch wichtig, Abstand zum Wahllokal zu halten und die Desinfektionsoptionen zu verwenden. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockener Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns haben oder in den zehn Tagen vor der Wahl Kontakt mit einer infizierten Person hatten, dürfen bei der Abstimmung nicht wählen Bahnhof. Diese Personen, die vorübergehend krank oder isoliert sind, haben die Möglichkeit, bis 15 Uhr am Wahltag Briefwahl zu beantragen.
Personen, die die Wahl oder die Zählung auf der Grundlage des Publizitätsprinzips verfolgen möchten, müssen auch eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, sofern nicht eine der genannten Ausnahmen zutrifft. Personen, die gemäß diesen Ausnahmen von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich dann maximal 15 Minuten im Abstimmungsgebäude aufhalten. Darüber hinaus müssen alle Personen, die aufgrund des Grundsatzes der Öffentlichkeitsarbeit im Wahlgebäude anwesend sind, ihre Daten für die Kontaktverfolgung bereitstellen.
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Inspiriert von Landesregierung BW