Mit dem Li GO-Liquiditätsdarlehen erhalten gemeinnützige Organisationen Unterstützung in der Corona-Krise. Bund und Länder verlängern die Hilfe nun bis zum 30. Juni 2021.
Die Bundesregierung hat das Darlehensprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen um sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Landesregierung, die das Programm in Baden-Württemberg unter dem Titel „Liquiditätsdarlehen für gemeinnützige Organisationen„Li GO implementiert kurz, hat einer entsprechenden Ausweitung der staatlichen Finanzierung zugestimmt. Dies bedeutet, dass gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2021 auch im Kampf gegen die Folgen der Koronapandemie unterstützt werden können.
„Infolge der anhaltenden Koronapandemie werden gemeinnützige Organisationen weiterhin mit wirtschaftlichen Verlusten zu kämpfen haben“, sagte der Minister für soziale Angelegenheiten und Integration Manne Lucha am 9. Dezember in Stuttgart. „Mit dem Li GO-Liquiditätsdarlehen erhalten gemeinnützige Organisationen genau die Unterstützung, die sie in dieser schwierigen Situation benötigen.“
Finanzierung von Betriebskapital und Investitionen
Das Liquiditätsdarlehen für gemeinnützige Organisationen bietet eine kostengünstige Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen von bis zu 800.000 EUR pro Organisation zu einem Zinssatz von 0,8 Prozent pro Jahr. Die Organisationen müssen keine Sicherheiten stellen. Die Hausbanken sind vollständig von der Haftung befreit.
„Ein wirtschaftlich starkes, aber auch sozial lebenswertes Baden-Württemberg muss uns als Förderbank ein Anliegen sein. Gemeinnützige Organisationen und Verbände leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Viele von ihnen befinden sich aufgrund der Koronapandemie unverschuldet in finanziellen Schwierigkeiten. Mit dem Li GO-Liquiditätsdarlehen erweitern wir unser Angebot an Corona-Hilfsprogrammen und können jetzt auch gemeinnützige Organisationen mit einem speziell zugeschnittenen Werbedarlehensprogramm unterstützen “, sagte Edith Weymayr, Vorsitzende des L-Bank-Vorstands.
Weitere Informationen zu diesem Corona-Hilfsprogramm sowie Antragsformulare und Dokumente
Das Li GO Liquiditätsdarlehen
Die Bundesregierung hat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein spezielles Darlehensprogramm zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen aufgelegt. Die Laufzeit war ursprünglich bis Ende 2020 geplant. Die Landesregierung hatte bereits eine entsprechende Kofinanzierung beschlossen, um gemeinnützigen Organisationen in Baden-Württemberg Zugang zu diesem Programm zu gewähren. Das Sonderdarlehensprogramm wird nun bis Juni 2021 verlängert.
Das spezielle Darlehensprogramm soll die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und ihrer Unternehmen sicherstellen. Davon können beispielsweise Wohltätigkeitsorganisationen, Familienferienzentren, Jugendherbergen und Schulcamps, Frauenhäuser, Workshops für Menschen mit Behinderungen und Inklusionsunternehmen sowie politische Bildungsanbieter profitieren.
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Inspiriert von Landesregierung BW