![Corona-Hilfe für den Katastrophenschutz](/wp-content/uploads/Corona-Hilfe-fuer-den-Katastrophenschutz.jpg)
Die Koronapandemie hat auch Katastrophenschutzverbände getroffen. Diese werden jetzt mit insgesamt zehn Millionen Euro finanziert. Innenminister Thomas Strobl überreichte neun Katastrophenschutzorganisationen in Baden-Württemberg Finanzierungsbescheide.
„Die notwendigen und entscheidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Koronapandemie haben fast alle Lebensbereiche betroffen. Dies gilt auch für die im Bereich des Katastrophenschutzes tätigen Verbände. Einerseits werden Ereignisse, die Einnahmen generieren, abgesagt oder Spenden abgesagt. Andererseits haben die am Katastrophenschutz beteiligten Verbände während der Koronapandemie wichtige freiwillige Unterstützungsarbeit geleistet und tun dies auch weiterhin. Sie verdienen Anerkennung und Dank für ihren großen Einsatz. Ich weiß, dass viele weit über die üblichen Grenzen hinaus arbeiten, an der Grenze dessen, was physisch und psychisch möglich ist. Natürlich hören wir nicht bei Dankesworten auf – wir lassen Aktionen für sich selbst sprechen und unterstützen Verbände im Rahmen des Innenministeriums mit zehn Millionen Euro “, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl in Schluchsee. Anlass war die Übergabe von Finanzierungsmitteilungen an Organisationen, die sich mit Katastrophenschutz befassen.
„Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können wir die Katastrophenschutzverbände besonders schnell und unbürokratisch unterstützen. Die Finanzierungsrichtlinien sind am 27. August 2020 in Kraft getreten. Heute – innerhalb von zwei Wochen – werden wir die ersten Finanzierungsbescheide übergeben „, sagte Innenminister Thomas Strobl.“ Ich freue mich sehr, dass wir heute denjenigen Vorrang einräumen können, die während die Corona-Situation mit ihren freiwilligen Helfern für die Menschen in unserem Land. „“
Folgende Regionalverbände haben Mittel erhalten:
Arbeiter-Samariter-Vereinigung | 427.500 Euro |
Förderfähige Organisationen haben bis zum 7. Oktober 2020 Zeit, die Höhe ihrer tatsächlichen Einkommensverluste und Liquiditätsengpässe in ihrer eigenen Organisation und in den unter ihrem Dach organisierten Verbänden zu ermitteln und dem Innenministerium vorzulegen. Voraussetzung ist, dass die Verbände aufgrund des Vereinszwecks bereits Mittel aus dem Haushalt des Innenministeriums erhalten haben. Dies sind zum Beispiel Vereine, deren gemeinnützige Aktivitäten sich auf die Kultur und Geschichte der Deutschen in Osteuropa konzentrieren. Einer davon ist der Baden-Württembergische Regionalverband der Deutschen Kriegsgräberkommission.
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Inspiriert von Landesregierung BW