Wirtschaft

Campingplatzbetreiber profitieren von neuen Erleichterungen

Baden-Württemberg verschlankt die Campingplatz-Verordnung und macht das Land somit für Camper attraktiver. Die Änderungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, gab bekannt, dass mit den Erleichterungen für Wohnmobilstell- und Campingplätze mehr Vielfalt ermöglicht wird und dies gleichzeitig ein Beitrag zur Entbürokratisierung ist.

Die bisherige Campingplatz-Verordnung des Landes stammt aus dem Jahr 1984 und war nach Ansicht von Razavi überfällig, entrümpelt zu werden. Die neue Verordnung konzentriert sich auf sicherheitsrelevante Vorgaben und streicht andere Vorschriften, wie Mindestmaße für Standplätze, Mindestvorgaben zur Anzahl und Ausstattung von Sanitäreinrichtungen, Beleuchtung und die Pflicht zum Bereithalten von Feuerlöschern. Dies ermöglicht eine größere Vielfalt und berücksichtigt Veränderungen im Camping-Verhalten.

Die Verschlankung der Verordnung trägt nicht nur zur Entbürokratisierung bei, sondern stärkt auch den Tourismus im Land, so Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Baden-Württemberg wird für Camper attraktiver und Campingplatz-Betreiber sowie Kommunen können das passende Angebot für ihre Kunden und Besucher schaffen.

Konkret werden folgende Anforderungen für Campingplätze gestrichen:
– Mindestmaße für Standplätze, die künftig auch relativ klein ausfallen können, je nach Zielgruppe (z.B. Wanderer, Radtouristen, Motorradfahrer).
– Mindestvorgaben zu Anzahl und Ausstattung von Sanitäreinrichtungen, die von der Kundschaft unterschiedliche Qualitäten erwarten lassen.
– Beleuchtung, die in abgelegenen Situationen unverhältnismäßig und auf Naturcampingplätzen störend sein kann.
– Pflicht zum Bereithalten von Feuerlöschern, die unverhältnismäßig teuer sind, aber auch hinreichend durch den Brandschutz gewährleistet ist.

Des Weiteren werden Wohnmobil-Stellplätze ohne Infrastruktur aus dem Geltungsbereich der Verordnung genommen. Damit werden dezentrale niedrigschwellige Angebote unterstützt und alternative touristische Angebote, wie die Direktvermarktung im ländlichen Raum, gefördert. Laut der bisherigen Campingplatz-Verordnung gelten solche Plätze ab vier Stellplätzen als Campingplatz und bedürfen Sanitäranlagen und breiterer Zufahrten. Künftig ist eine Anlage, die ausschließlich für Wohnmobile und Wohnwagen bestimmt ist, erst ab sechs Stellplätzen ein Campingplatz. Weiterhin ist es erlaubt, Wohnmobile zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf allgemein zugänglichen öffentlichen Parkplätzen aufzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich verboten ist.

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Zusätzlich wird eine Regelung zu Wochenendplätzen aufgenommen, um baurechtlichen Handlungsbedarf zu klären. Der Betrieb eines Campingplatzes alleine reicht nicht aus, um Wochenendhäuser zu genehmigen. In den meisten Fällen ist ein Bebauungsplan der Kommune erforderlich. Wochenendplätze sind wünschenswert für Dauercamper und Urlauber, die leicht reisen möchten und trotzdem campingartig übernachten wollen. Die Regelung fördert auch das Reisen mit dem Rad oder der Bahn.

Die Neuregelung der Campingplatz-Verordnung macht Baden-Württemberg für Camper attraktiver und ermöglicht mehr Vielfalt. Die Erleichterungen für Wohnmobilstell- und Campingplätze sind ein Beitrag zur Entbürokratisierung und stärken den Tourismus im Land. Die Änderungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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