Wirtschaft

Campingplatz-Verordnung wird im Land reduziert

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg wird ab dem 1. Juli 2023 zahlreiche baurechtliche Vorschriften für Campingplätze streichen und das Errichten von Wohnmobil-Stellplätzen ohne Infrastruktur erleichtern. Diese Maßnahmen sollen zu einer größeren Vielfalt und Attraktivität des Landes für Camper führen und gleichzeitig bürokratische Hürden abbauen. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, gab bekannt, dass die bisherige Campingplatz-Verordnung von 1984 überarbeitet wurde.

Die neue Campingplatz-Verordnung wird sich vor allem auf notwendige sicherheitsrelevante Vorgaben konzentrieren. Andere Bestimmungen, wie Mindestmaße für Standplätze oder Vorgaben zur Anzahl und Ausstattung von Sanitäreinrichtungen, werden gestrichen. Zudem werden auch die Vorgaben für Stellplätze ohne Infrastruktur gelockert. Ministerin Razavi betonte, dass diese Erleichterungen nicht nur zur Entbürokratisierung beitragen, sondern auch den veränderten Camping-Trends Rechnung tragen. Während früher vor allem Zelte und Kleinbusse auf Campingplätzen genutzt wurden, gebe es heutzutage immer mehr autarke Campingfahrzeuge, die keine Infrastruktur mehr benötigen.

Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, ergänzte, dass die Verschlankung der Campingplatz-Verordnung auch den Tourismus im Land stärken werde. Weniger Vorschriften machen Baden-Württemberg für Camper attraktiver und ermöglichen es den Campingplatz-Betreibern und Kommunen, das passende Angebot für ihre Kunden zu schaffen.

Die gestrichenen Anforderungen für Campingplätze umfassen unter anderem Mindestmaße für Standplätze und Mindestvorgaben zur Anzahl und Ausstattung von Sanitäreinrichtungen. Die Forderung nach Beleuchtung und die Pflicht zum Bereithalten von Feuerlöschern werden ebenfalls aufgehoben. Diese Maßnahmen sollen den Betreibern Kosten sparen und das Camping-Erlebnis verbessern.

Des Weiteren werden Wohnmobil-Stellplätze ohne Infrastruktur aus dem Geltungsbereich der Verordnung herausgenommen. Dadurch werden dezentrale niedrigschwellige Angebote gefördert, beispielsweise Direktvermarktung im ländlichen Raum. Erst ab sechs Stellplätzen wird eine Anlage, die ausschließlich für Wohnmobile und Wohnwagen bestimmt ist, als Campingplatz eingestuft. Zudem können Wohnmobile zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf öffentlichen Parkplätzen übernachten, sofern dies nicht ausdrücklich untersagt wird.

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Die neue Verordnung enthält auch eine Klarstellung bezüglich Wochenendplätzen. Diese sind häufig Gegenstand rechtlicher Fragestellungen, da der Betrieb eines Campingplatzes allein keine Genehmigung für Wochenendhäuser darstellt. Kommunen müssen in den meisten Fällen einen Bebauungsplan erstellen, um solche Angebote zu ermöglichen. Wochenendplätze sind vor allem für Dauercamper oder Urlauber attraktiv, die leicht reisen möchten und dennoch campen wollen, beispielsweise mit dem Fahrrad oder der Bahn.

Mit der Neufassung der Campingplatz-Verordnung will Baden-Württemberg den Campingtourismus stärken, bürokratische Hürden abbauen und den neuen Trends im Campingverhalten gerecht werden. Die Lockerung der Vorschriften soll mehr Vielfalt und Attraktivität für Camper schaffen, sowohl für die Nutzer von Wohnmobilen als auch für die Betreiber von Campingplätzen und Stellplätzen ohne Infrastruktur. Die neue Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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