Bürgerbeteiligung

Bundesweites Projekt zur Vermeidung einer Ersatzhaft

Ein Projekt zur Vermeidung von Ersatzstrafen beginnt jetzt landesweit. Ziel ist es, die Bußgeldpflichtigen durch direkten Kontakt mit bis zu zwei Hausbesuchen über die Möglichkeit von Ratenzahlungen und Zivildienst zu informieren und so eine Ersatzstrafe zu vermeiden.

Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt des Justizministeriums und für Europa mit der Staatsanwaltschaft in Mannheim und Tübingen und den Institutionen von Bewährung und Rechtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) In Mannheim und Reutlingen haben nun alle Staatsanwälte und BGBW-Institutionen des Landes ein Projekt gestartet, um eine Ersatzhaft zu vermeiden. Ziel des Projekts ist es, in direktem Kontakt mit bis zu zwei Hausbesuchen die in ihrer Lebenssituation häufig überlasteten Bußgeldschuldner über die Möglichkeit von Ratenzahlungen und Zivildienst zu informieren und so eine Ersatzstrafe zu vermeiden. Diese Menschen wurden „nur“ zu Geldstrafen verurteilt, aber wenn sie sie nicht bezahlen, müssen sie immer noch Ersatzstrafen in Gefängnissen verbüßen. Dies ist mit Kosten von rund 100 Euro pro Tag Haft für den Staat verbunden.

Minister für Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Die Opfer wurden von den Gerichten nicht zu Haftstrafen verurteilt, aber am Ende drohen ihnen Haftstrafen. Letztendlich ist dies natürlich auch richtig und unverzichtbar. Trotzdem sind die kurzen Aufenthalte im Gefängnis oft mit weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen und mit enormen Kosten für den Staat verbunden. Das neue Konzept, das nun landesweit in Kraft tritt, ist daher am richtigen Punkt: Es geht darum, unnötige Tage im Gefängnis zu vermeiden und der Staatskasse viel Geld zu sparen. Oft zahlen die Menschen nicht aus bloßen übermäßigen Forderungen oder Unkenntnis der Rückzahlungsmöglichkeiten. Es ist daher richtig, diesen Menschen, die sich unabhängig von ihrer Überzeugung oft in einer schwierigen Lebenssituation befinden, die Möglichkeit zu geben, die Ersatzstrafe abzuwenden. „“

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Nach der Konzeption werden neben der Konsultation im Gespräch mit den Gerichtsassistenten bereits schriftliche Rückzahlungsvereinbarungen mit den Mandanten geschlossen, die dann mit einem kurzen Bericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Die Gerichtsassistenten senden dann eine Zahlungserinnerung für den jeweiligen Zahlungstermin. In der Pilotphase wurde in 296 von 504 in Auftrag gegebenen Fällen eine Rückzahlungsvereinbarung geschlossen, die entweder auf Ratenzahlung oder auf die Ausführung gemeinnütziger Arbeit abzielte. Nach den Rückmeldungen der Pilotstaatsanwaltschaft waren bereits 2.940 Tage Haft durch Ratenzahlungen und gemeinnützige Arbeit fristgerecht vermieden worden. Das Projekt hat nun bundesweit begonnen.

Christian Ricken, Vorstandsmitglied für Sozialarbeit und Organisation der Baden-Württembergischen Bewährungshilfe und Rechtshilfe (BGBW), zieht eine positive Bilanz des Projekts in Tübingen und Mannheim: „Im Rahmen des Pilotprojekts haben wir die Erfahrung gemacht, dass Die nicht gezahlten Geldbußen sind meist auf übermäßige Forderungen zurückzuführen und stellen keine Ablehnungshaltung dar. Das Projekt ist sinnvoll, denn wenn es erfolgreich ist und das gesamte Gefängnissystem berücksichtigt, wird das Gefängnis auch massiv davon profitieren und die Gefängnisplätze werden für diejenigen zur Verfügung stehen, die tatsächlich zu Haftstrafen verurteilt wurden. Wir evaluieren das Projekt kontinuierlich, um die Prozesse für den langfristigen Erfolg weiter zu optimieren. „“

Für das Projekt definierte das Justizministerium und für Europa zusammen mit den Pilot-Staatsanwaltschaften in Mannheim und Tübingen und den BGBW-Institutionen in Mannheim und Reutlingen Zielgruppen und legte Ausschlusskriterien fest. Die Anordnung zur Unterstützung der Justiz wird von der Staatsanwaltschaft erlassen, wenn der Schuldner der Geldbuße zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu leisten, um mit der Verurteilung zu beginnen, nicht reagiert.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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