Die neue Coronavirus-Einreisebestimmung der Bundesregierung regelt nun einheitlich die Verpflichtung zur Quarantäne nach Einreise bundesweit. Daher wird die Einreisequarantäne der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ausgesetzt.
Das Bundeskabinett hat ein neues Einreisebestimmung beschlossen, die morgen, Donnerstag, den 13. Mai in Kraft treten wird. Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zur Quarantäne nach der Einreise bundesweit geregelt ist. Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht in Baden-Württemberg nach Einreise aus einem Risikobereich für geimpfte und geborgene Personen gelten nun bundesweit. Die entsprechende CoronaVO EQ (Corona Regulation Entry Quarantäne) des Landes Baden-Württemberg wird überschrieben.
Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Ich begrüße es sehr, dass die Einreisebestimmungen jetzt von der Bundesregierung standardisiert wurden. Auch im Grenzverkehr mit Frankreich oder der Schweiz wird es etwas mehr Normalität geben. Trotzdem ist Vorsicht geboten. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Umso mehr hängt es von der Verantwortung aller von uns in der Entspannung ab, die jetzt beschlossen wurde. „“
Einheitliche Vorschriften
Neu ist, dass geimpfte und geborgene Personen genauso behandelt werden wie Personen mit einem negativen Testergebnis. Dies ist jedoch wahr Nicht für diejenigen, die in das Land einreisen und sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem Gebiet mit Virusvarianten befunden haben. Diese erfordern eine negative Prüfung bei der Einreise, und für die Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten strengere Vorschriften.
Die Quarantänezeit beträgt grundsätzlich noch zehn Tage, die Quarantäne kann jedoch vor Ablauf von zehn Tagen von geborgenen, geimpften oder getesteten Personen beim Betreten eines normalen Risikobereichs beendet werden, wenn sie den entsprechenden Nachweis erbringen Eintrittsportal eingereicht haben. Nach dem Aufenthalt in Gebieten mit hoher Inzidenz können die Tests frühestens fünf Tage nach der Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänezeit von 14 Tagen gilt generell für die Einreise aus einem Virusvariantenbereich.
In Baden-Württemberg gilt ab morgen wieder die sogenannte 24-Stunden-Regel ohne Einschränkungen, so dass eine quarantänefreie Einreise immer möglich ist. Bei einer Einreise aus einem Gebiet mit hoher Inzidenz oder einer Virusvariante für weniger als 24 Stunden muss jedoch bei der Einreise ein negativer Test durchgeführt werden.
Keine wesentlichen Änderungen der Quarantänevorschriften in Baden-Württemberg
Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Frage, wer nach der Einreise aus einem Risikobereich in die Quarantäne muss. Die bisher geltenden landesweiten Vorschriften zu Registrierungs- und Prüfnachweisanforderungen bei der Einreise bleiben ebenfalls weitgehend unverändert. Neu ist nur, dass die Bundesregierung die Coronavirus-Einreiseverordnung zusammengefasst und neben der Registrierungs- und Testpflicht nun auch die Quarantänepflicht geregelt und die Vorschriften für Transportverbote aus virusvarianten Gebieten integriert hat.
Die Registrierungs-, Test- und Quarantänepflichten gelten für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet befunden haben. Der Test wurde möglicherweise maximal 48 Stunden vor dem Eintritt aus Gebieten mit hoher Inzidenz und maximal 24 Stunden vor dem Eintritt aus Gebieten mit Virusvarianten durchgeführt. Ein schneller PoC-Antigen-Test ist ausreichend. Beim Testen mit einem PCR-Test kann dies in Zukunft bis zu 72 Stunden dauern. Teilnehmer aus „normalen“ Risikobereichen müssen spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein Testzertifikat haben. Der Nachweis des negativen Tests muss zehn Tage lang aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Anfrage vorgelegt werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit. Geimpfte und Genesende sind von der Testpflicht befreit, wenn sie aus „normalen“ Risikobereichen und Gebieten mit hoher Inzidenz einreisen.
Für grenzüberschreitende Pendler und grenzüberschreitende Pendler reichen noch zwei negative Tests pro Woche aus.
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