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Bundesrat stimmt Reform des Maßregelvollzugs zu

Reform des Maßregelvollzugs: Bundesrat billigt Gesetz zur Entlastung überbelegter Entziehungsanstalten

Entziehungsanstalten in allen Bundesländern sind überbelegt und stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat grünes Licht für die Reform des Maßregelvollzugs gegeben. Die geplante Änderung des Paragrafen 64 des Strafgesetzbuches zielt vor allem darauf ab, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt stärker auf verurteilte Personen zu konzentrieren, die tatsächlich aufgrund ihres exzessiven Rauschmittelkonsums auf eine solche Behandlung angewiesen sind.

Auch in Baden-Württemberg hat sich die Anzahl der Menschen, die im Maßregelvollzug nach Paragraf 64 untergebracht werden, in den letzten Jahren erhöht. Der Maßregelvollzug findet in forensischen Fachkliniken statt, die auf die Behandlung suchtkranker Straftäter spezialisiert sind. Auch hier sind die Kapazitäten überlastet, weshalb die Länder immer wieder auf eine Reform des entsprechenden Strafgesetzbuch-Paragrafen gedrängt haben.

Am 7. Juli 2023 hat der Bundesrat dem bereits vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem eine engere Definition der Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor. Das Hauptziel der Änderung ist es, die Unterbringung wieder verstärkt auf diejenigen Personen zu fokussieren, die aufgrund ihres exzessiven Rauschmittelkonsums und der damit einhergehenden Gefährdung tatsächlich eine Behandlung in einer solchen Einrichtung benötigen.

Die Zustimmung des Bundesrats zu dieser Reform hat zu einer positiven Reaktion seitens des baden-württembergischen Sozial- und Gesundheitsministers Manne Lucha geführt. Er äußerte seine Freude über die Zustimmung und hofft auf spürbare Entlastungen für die Einrichtungen. Die Mitarbeiter könnten sich dann wieder verstärkt auf die wirklich behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten konzentrieren. Parallel zu dieser Reform plant das Land den Ausbau der Plätze im Maßregelvollzug, beispielsweise durch den Bau neuer Einrichtungen in Calw, Wiesloch und Schwäbisch Hall. Eine Interimslösung sei zudem mit der bevorstehenden Inbetriebnahme des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg als Maßregelvollzugseinrichtung gegeben.

Siehe auch  Solidarität mit der Polizei in Rheinland-Pfalz

Das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird voraussichtlich noch in diesem Quartal verkündet und tritt dann am 1. Oktober 2023 in Kraft. Mit dieser Reform soll eine dringend notwendige Entlastung der überbelegten Entziehungsanstalten erreicht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die geplanten Maßnahmen ihre beabsichtigte Wirkung entfalten und für eine bessere Versorgung der wirklich behandlungsbedürftigen Personen sorgen.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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