Baden-Württemberg setzt sich für eine schlankere, schnellere und bürgernähere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ein. Dies geschieht im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das als das größte und umwälzendste Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung in Deutschland bezeichnet wird. Das Ziel des OZG ist es, dass die Menschen nicht mehr persönlich zum Amt gehen müssen, sondern das Amt zu ihnen kommt. Behördengänge können somit bequem von zu Hause aus erledigt werden.
Thomas Strobl, der Stellvertretende Ministerpräsident und Digitalminister Baden-Württembergs, betonte am 7. Juli 2023 in Bezug auf die Änderung des Onlinezugangsgesetzes im Bundesrat: „Die Digitalisierung muss den Menschen dienen. Das ist unsere Botschaft, das muss unser Anspruch sein. Für das Onlinezugangsgesetz bedeutet das: Schlanker, schneller, bürgernäher. Dafür setzt sich Baden-Württemberg im Bundesrat ein.“ Baden-Württemberg hat gemeinsam mit anderen Ländern intensiv an den Vorbereitungen für den im Bundesrat diskutierten Gesetzentwurf mitgewirkt.
Die Zusammenarbeit der Länder, insbesondere zwischen Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen, ist von großer Bedeutung, um spezielle und technisch geprägte Regelungsfragen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes zu beantworten. Strobl betonte die Notwendigkeit von verbindlichen Entscheidungsprozessen auf Augenhöhe, anstatt einseitiger Vorgaben des Bundes. Dieses qualitätssichernde Korrektiv sei erforderlich, um die Umsetzung des OZG erfolgreich zu gestalten.
Die Digitalisierung ist eine fortlaufende Aufgabe, die sich stetig weiterentwickeln muss. Zwei besondere Herausforderungen sind hierbei die Registermodernisierung und das Once-Only-Prinzip. Es ist unverständlich, warum in Antragsprozessen Daten mehrfach angegeben werden müssen. Um das OZG umzusetzen, ist es daher entscheidend, sowohl die Erfahrungen der Länder als auch insbesondere die der Kommunen in das Monitoring und die Evaluierung einzubeziehen. Nur so kann eine verlässliche Weiterentwicklung für eine bessere Serviceleistung für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen bietet weitere Informationen zur digitalen Verwaltung auf seiner Website an. Baden-Württemberg setzt sich weiterhin aktiv für eine erfolgreiche Digitalisierung ein, bei der der Mensch im Fokus steht und von den Vorteilen der digitalen Dienstleistungen profitieren kann.