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Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte für Krankenhausreform

Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform – „Revolution“ im Gesundheitswesen

Nach langwierigen Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die Einigung als „Revolution“. Bei einem Treffen mit seinen Kollegen aus den Ländern stimmten 14 von 16 Ländern für die Reform, während Bayern dagegen und Schleswig-Holstein sich enthielt.

Eine gemeinsame Bund-Länder-Gruppe wird über den Sommer hinweg an einem konkreten Gesetzentwurf für die Reform arbeiten, an dem auch Hamburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mitwirken sollen. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Finanzierung von Krankenhäusern. Die bisherigen Fallpauschalen werden durch Vorhaltepauschalen ersetzt. Diese gewährleisten den Kliniken eine Vergütung von 60 Prozent, unabhängig davon, ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dadurch soll der ökonomische Druck von den Kliniken genommen und die Bürokratie reduziert werden.

Insbesondere für kleine Krankenhäuser bedeutet die Reform eine Entlastung, da sie nicht mehr gezwungen sind, eine Vielzahl von Leistungen zu erbringen. Stattdessen sollen bestimmte Behandlungen wie Krebsbehandlungen in Spezialzentren durchgeführt werden. Die Vorhaltepauschalen bieten auch kleinen Kliniken eine Art Existenzgarantie, sofern sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Die Finanzierung durch die Krankenkassen wird auf Grundlage genauer definierter Leistungsgruppen erfolgen, wie beispielsweise „Kardiologie“ anstelle von allgemeineren Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Damit sollen einheitliche Qualitätsvorgaben für Ausstattung, Personal und Behandlungserfahrungen festgelegt werden.

Die Verteilung der Leistungsgruppen und die Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen sollen transparent gemacht werden. Über eine stärkere steuernde Funktion der Versorgungsstufen konnten sich Bund und Länder jedoch nicht einigen. Die Level sollen die Kliniknetze in Stufen einteilen, von der Grundversorgung bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

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Die Forderungen der Länder nach einer Finanzspritze des Bundes vor der Reform wurden nicht erfüllt. Lauterbach erklärte, man werde die Möglichkeit prüfen, könne jedoch keine Hoffnungen machen. Es sei zu bedauern, dass aufgrund der späten Durchführung der Reform weiterhin Kliniken insolvent gehen müssten.

Die Einigung wurde von Gesundheitspolitikern der Ampelkoalition positiv aufgenommen. Sie sehen in der Reform eine Verbesserung der Krankenhausbehandlung und eine Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Grünen-Gesundheitsexperte Armin Grau betonte, dass damit ein wichtiger Meilenstein der Krankenhausreform erreicht wurde. Der Zeitplan, das Gesetz ab dem 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen, sei sehr ehrgeizig. Auch der FDP-Gesundheitspolitiker Lars Lindemann unterstützte Lauterbachs Vorhaben, Qualitätsdaten für Krankenhäuser zu veröffentlichen. Er forderte eine offene Diskussion darüber, welche Leistungen Krankenhäuser erbringen können, und betonte, dass Kliniken, die bestimmte Qualitätsstandards nicht erfüllen können, im Zweifelsfall ausscheiden müssen.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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